KFN Lüftungsanlage
Verfasst: 11. Juli 2024, 14:43
Wie mir die KfW gerade bestätigt hat, ist der Einbau einer Lüftungsanlage nur bei der Sanierung zum EH EE Pflicht (KfW 261).
Im Neubauprogram KFN besteht diese Pflicht nicht! Verstehe ich zwar nicht, ist aber so.
Bei BKI erhalte ich aber auch im Neubau die Meldung, dass ein EH EE nur mit Lüftungsanlage erreicht wird:
"Nachweis EE-Klasse
Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes: 14.966 kWh/a
Für ein Effizienzhaus mit EE-Klasse muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Abluft-WP eingesetzt werden. Der Nachweis ist daher nicht eingehalten."
Im Neubauprogram KFN besteht diese Pflicht nicht! Verstehe ich zwar nicht, ist aber so.
Bei BKI erhalte ich aber auch im Neubau die Meldung, dass ein EH EE nur mit Lüftungsanlage erreicht wird:
"Nachweis EE-Klasse
Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes: 14.966 kWh/a
Für ein Effizienzhaus mit EE-Klasse muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Abluft-WP eingesetzt werden. Der Nachweis ist daher nicht eingehalten."