Wie mir die KfW gerade bestätigt hat, ist der Einbau einer Lüftungsanlage nur bei der Sanierung zum EH EE Pflicht (KfW 261).
Im Neubauprogram KFN besteht diese Pflicht nicht! Verstehe ich zwar nicht, ist aber so.
Bei BKI erhalte ich aber auch im Neubau die Meldung, dass ein EH EE nur mit Lüftungsanlage erreicht wird:
"Nachweis EE-Klasse
Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes: 14.966 kWh/a
Für ein Effizienzhaus mit EE-Klasse muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Abluft-WP eingesetzt werden. Der Nachweis ist daher nicht eingehalten."
KFN Lüftungsanlage
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Re: KFN Lüftungsanlage
Der Nachweis für einen Neubau geht doch gar nicht mehr über die EE-Klasse, oder? Ist das nicht immer mit QNG?
Ansonsten steht in den KfW-FAQ Nr. 14.13 explizit, dass für die EE-Klasse immer eine WRG eingebaut werden muss. Das bezieht sich m. E. nicht nur auf Sanierungen. Wem soll ich jetzt glauben???
Ansonsten steht in den KfW-FAQ Nr. 14.13 explizit, dass für die EE-Klasse immer eine WRG eingebaut werden muss. Das bezieht sich m. E. nicht nur auf Sanierungen. Wem soll ich jetzt glauben???