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Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung

Verfasst: 17. Juni 2024, 12:15
von soundstick
Sehr geehrte Damen und Herren,

in einer Sanierungsvariante möchte ich die 65 % Regelung erreichen. Mit der WP habe ich einen Erfüllungsanteil von 88,6 %. Das TWW soll dezentral elektrisch mit Durchlauferhitzern erzeugt werden. Hier wird mir aber nur ein Erfüllungsanteil von 1,1 % ausgegeben, insgesamt komme ich dann bei 58,3 % an und mein Nachweis ist nicht erfüllt.
Laut GEG gibt es ja die Erfüllungsoptionen:

Erfolgt die Warmwasserbereitung dezentral und unabhängig von der Heizung, gilt die 65%-EE-Anforderung auch als erfüllt, wenn die Warmwasserbereitung elektrisch erfolgt. Elektrische Durchlauferhitzer müssen elektronisch geregelt sein.

Wie kann ich die Erfüllungsoption anwählen, damit ich meinen 65 % Nachweis erhalte, bzw. wie wird der Erfüllungsanteil bei dezentr. elektr. TWW "korrekt" berechnet?

Vielen Dank für eine Antwort.

Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung

Verfasst: 18. Juni 2024, 07:57
von Andreas Obermüller
Der Anteil sollte automatisch korrekt berechnet werden. Wenn Sie meinen, dass das nicht passt, bitte ich um Zusendung des Projektes. Danke!

Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung

Verfasst: 18. Juni 2024, 14:29
von soundstick
Vielen Dank für die Antwort. Ich sende Ihnen das Projekt gerne zu. Unabhängig davon müsste ja, egal welcher Anteil berechnet wird, die Erfüllungsoption mit elektr. WW-Bereitung den GEG-Nachweis erfüllen. Was es ja aufgrund der Berechnung, oder der fehlenden Möglichkeit die Erfüllungsoption zu einzustellen, nicht der Fall ist.

Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung

Verfasst: 19. Juni 2024, 08:19
von Andreas Obermüller
Die pauschale Erfüllungsoption für die dezentral elektrische Warmwasserbereitung bezieht sich natürlich nur auf den Energieanteil, der durch die Warmwasserbereitung entsteht. In Ihrem Projekt sind das 2.714 kWh/a von einem gesamten Energiebedarf von 357.638 kWh/a. Damit ist der Anteil 0,76 % und der Erfüllungsanteil 0,76 / 0,65 = 1,2 %.