Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Sanierungsvariante möchte ich die 65 % Regelung erreichen. Mit der WP habe ich einen Erfüllungsanteil von 88,6 %. Das TWW soll dezentral elektrisch mit Durchlauferhitzern erzeugt werden. Hier wird mir aber nur ein Erfüllungsanteil von 1,1 % ausgegeben, insgesamt komme ich dann bei 58,3 % an und mein Nachweis ist nicht erfüllt.
Laut GEG gibt es ja die Erfüllungsoptionen:
Erfolgt die Warmwasserbereitung dezentral und unabhängig von der Heizung, gilt die 65%-EE-Anforderung auch als erfüllt, wenn die Warmwasserbereitung elektrisch erfolgt. Elektrische Durchlauferhitzer müssen elektronisch geregelt sein.
Wie kann ich die Erfüllungsoption anwählen, damit ich meinen 65 % Nachweis erhalte, bzw. wie wird der Erfüllungsanteil bei dezentr. elektr. TWW "korrekt" berechnet?
Vielen Dank für eine Antwort.
Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung
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Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung
Der Anteil sollte automatisch korrekt berechnet werden. Wenn Sie meinen, dass das nicht passt, bitte ich um Zusendung des Projektes. Danke!
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Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung
Vielen Dank für die Antwort. Ich sende Ihnen das Projekt gerne zu. Unabhängig davon müsste ja, egal welcher Anteil berechnet wird, die Erfüllungsoption mit elektr. WW-Bereitung den GEG-Nachweis erfüllen. Was es ja aufgrund der Berechnung, oder der fehlenden Möglichkeit die Erfüllungsoption zu einzustellen, nicht der Fall ist.
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Re: Erfüllungsoptionen ohne Nachweis elektr. Warmwasserbereitung
Die pauschale Erfüllungsoption für die dezentral elektrische Warmwasserbereitung bezieht sich natürlich nur auf den Energieanteil, der durch die Warmwasserbereitung entsteht. In Ihrem Projekt sind das 2.714 kWh/a von einem gesamten Energiebedarf von 357.638 kWh/a. Damit ist der Anteil 0,76 % und der Erfüllungsanteil 0,76 / 0,65 = 1,2 %.