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schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 1. Mai 2024, 18:53
von soap_guddat
Sehr geehrter Herr Obermüller,
sehr geehrte Damen und Herren,

Ein EFH, das zu einem Effizienzhaus saniert werden soll, ist einseitig "angebaut", bessergesagt: steht zur Ostseite mit 50% Überdeckung auf ca. 10cm an ein Nachbargebäude heran.
Der so entstandene Luftraum ist beidseitig verschlossen und verputzt (was sich notfalls auch noch optimieren lässt) und schließt am oberen Ende dicht gegen das Nachbardach an.

Bild
Ansicht von Süden, Sanierungsobjekt links, Nachbargebäude rechts

Annahme und Verständnis: Dieser Zwischenraum ist schwach belüftet gem. DIN EN ISO 6946.
2. Annahme: die nicht näher bekannte Nutzung des geschlossenen Nachbargebäudes ist wenigstens gewerblich, also wenigstens unbeheizt, keine Außenluft. Eigentlich denke ich sogar, es ist zwischenzeitlich ein Wohngebäude.

Dazu hätte ich drei Fragen:
1. Wie kann ich den beschriebenen Zustand nun bei der Eingabe dieses Wandbereichs im Energieplaner berücksichtigen: Grenzt der betreffene Bereich an "unbeheizt (extern)" an. Also ähnlich einer nachbarlichen Garage, mit einem Wandaufbau "Bauteil gegen unbeheizt"
2. Kann die schwach belüftete Luftschicht mit im Wandaufbau berücksichtigt werden oder müssen dann auch die anderen Grenzflächen der Luftraums, vorne, hinten, oben und unten irgendwie berücksichtigt werden
3. Kann eventuell sogar die Nachbarwand mit in die Bilanzierung einbezogen werden, wie z.B. bei einer (gemeinsamen) Brandwand, die Randbedingung wären also die Nachbarlichen Räume selbst.

Vielen Dank für eine Einordnung!

Herzliche Grüße,
Hannes Guddat

Re: schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 2. Mai 2024, 11:33
von Fritz
Hallo,
ich würde diese Wand als an Außenluft rechnen. Dann bin ich auf der sicheren Seite.

Re: schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 2. Mai 2024, 14:58
von soap_guddat
Hallo Fritz,

vielen Dank. Das würde ich als Fallback auch so tun.
Ich stelle mir im vorliegenden Fall allerdings die grundsätzliche Frage, nach welchen Kriterien ein solcher Gebäude-/Bauteilbereich als "angebaut" betrachtet werden kann, etwa gem. $29 GEG, welche Beschaffenheit also vorliegen muß, und was ich bei einer Bilanzierung noch zu berücksichtigen hätte, z.B. Wärmebrückenzuschläge.

In meinen Augen handelt es sich dabei eben rein technisch betrachtet nicht um "Außenluft". Im Katasterplan ist dieser Gebäudebereich als beidseitig direkte Grenzbebauung ausgewiesen.

Es ist auch keine bauphysikalische Frage, Taupunkt- und Wärmebrückenbetrachtungen, Wufi etc. finden unabhängig davon statt. Das würde ich bei einem (schlechten) nachbarlichen Garangenanbau auch so machen. Auch die Heizlastberechnung ist von dieser Betrachtung unbenommen.

Bessergesagt: ich möchte es vermeiden, gerade an einer solchen Stelle aus rein bilanztechnischen Gründen (Betrachtung als Außenwand) ohne Not etwa eine Innendämmung einzuplanen, die eben mehr Probleme schaffen könnte, als sie real löst.


Herzliche Grüße,
Hannes Guddat

Re: schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 2. Mai 2024, 15:00
von Andreas Obermüller
Das kann man so machen. Wenn das nicht geht, würde ich gegen "unbeheizt" Rechnen. Die Luftschicht und die Nachbarwand würde ich aber nicht ansetzen, ist einfach nicht gesichert genug....

Re: schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 2. Mai 2024, 15:20
von soap_guddat
Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich bleibe gerne auf der eigenen Grundstücksseite und betrachte diese ab/inkl. Luftschicht gegen "unbeheizt". Das genügt mir als realistischer unterer Anschlag, es ist im horizontalen Wärmestrom eben zumindest keine direkte Außenluft an diesem Teil der Wand.

PS: Im originalen Wärmeschutznachweis war dieser Abschnitt (äquivalent §29 GEG, also was 1986 eben so galt) einfach aus der Bilanz ausgeschlossen worden, d.h. wohl "gegen beheizt". So weit würde ich ohne weiteren konkreten Nachweis hier tatsächlich nicht gehen wollen.


Herzliche Grüße,
Hannes Guddat

Re: schwach belüfteter Gebäudezwischenraum

Verfasst: 3. Mai 2024, 09:45
von Fritz
Hallo,

das Gebäude soll ein KfW-Effizienzhaus werden. Daher sind hier auch die Vorgaben der KfW zu berücksichtigen.
Die Annahme für diese Wand sind hierzu schlüssig zu begründen. Das sehe ich mit den bisherigen Annahmen als nicht gegeben an.
Wenn nicht die Nutzung des Nachbargebäudes nicht eindeutig feststeht, würde ich immer gegen Außenluft rechnen.
Zumal der Hauseigentümer keinen Einfluss auf das Nachbargebäude hat. Was passiert, wenn diese Gebäude abgebrochen wird ?
Ich würde daher versuchen die Situation mit dem Nachbarn zu klären.