sehr geehrte Damen und Herren,
Ein EFH, das zu einem Effizienzhaus saniert werden soll, ist einseitig "angebaut", bessergesagt: steht zur Ostseite mit 50% Überdeckung auf ca. 10cm an ein Nachbargebäude heran.
Der so entstandene Luftraum ist beidseitig verschlossen und verputzt (was sich notfalls auch noch optimieren lässt) und schließt am oberen Ende dicht gegen das Nachbardach an.
Ansicht von Süden, Sanierungsobjekt links, Nachbargebäude rechts
Annahme und Verständnis: Dieser Zwischenraum ist schwach belüftet gem. DIN EN ISO 6946.
2. Annahme: die nicht näher bekannte Nutzung des geschlossenen Nachbargebäudes ist wenigstens gewerblich, also wenigstens unbeheizt, keine Außenluft. Eigentlich denke ich sogar, es ist zwischenzeitlich ein Wohngebäude.
Dazu hätte ich drei Fragen:
1. Wie kann ich den beschriebenen Zustand nun bei der Eingabe dieses Wandbereichs im Energieplaner berücksichtigen: Grenzt der betreffene Bereich an "unbeheizt (extern)" an. Also ähnlich einer nachbarlichen Garage, mit einem Wandaufbau "Bauteil gegen unbeheizt"
2. Kann die schwach belüftete Luftschicht mit im Wandaufbau berücksichtigt werden oder müssen dann auch die anderen Grenzflächen der Luftraums, vorne, hinten, oben und unten irgendwie berücksichtigt werden
3. Kann eventuell sogar die Nachbarwand mit in die Bilanzierung einbezogen werden, wie z.B. bei einer (gemeinsamen) Brandwand, die Randbedingung wären also die Nachbarlichen Räume selbst.
Vielen Dank für eine Einordnung!
Herzliche Grüße,
Hannes Guddat