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Angabe der charakteristischen Breite

Verfasst: 26. April 2019, 11:49
von NJ_ina
Sehr geehrter Herr Obermüller,

seit der Novelle der DIN V 18599:2011 ist die Angabe der charakteristischen Breite für die pauschale Ermittlung der Leitungslängen für die Bestimmung der Verteilverluste nicht mehr erforderlich (vgl. Tabelle 8 in DIN V 18599-8 und Tabelle 22 in DIN V 18599-5). Diese wird anhand der ANGF ermittelt. Warum wird die Eingabe der charakteristischen Breite dennoch in Ihrer Bilanzsoftware abgefragt? Erfordern andere Rechenschritte die Angabe dieses Maßes?

Mit besten Grüßen
N. Jenner

Re: Angabe der charakteristischen Breite

Verfasst: 26. April 2019, 14:05
von Andreas Obermüller
Bchar kommt im Teil 5 der DIN 18599 in Formel (57) noch vor.