Sehr geehrter Herr Obermüller,
seit der Novelle der DIN V 18599:2011 ist die Angabe der charakteristischen Breite für die pauschale Ermittlung der Leitungslängen für die Bestimmung der Verteilverluste nicht mehr erforderlich (vgl. Tabelle 8 in DIN V 18599-8 und Tabelle 22 in DIN V 18599-5). Diese wird anhand der ANGF ermittelt. Warum wird die Eingabe der charakteristischen Breite dennoch in Ihrer Bilanzsoftware abgefragt? Erfordern andere Rechenschritte die Angabe dieses Maßes?
Mit besten Grüßen
N. Jenner
Angabe der charakteristischen Breite
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Re: Angabe der charakteristischen Breite
Bchar kommt im Teil 5 der DIN 18599 in Formel (57) noch vor.