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Frostschutz von RLT Anlagen in Nichtwohngebäuden

Verfasst: 15. Februar 2019, 10:31
von NJ_ina
Sehr geehrter Herr Obermüller,

in einem Bürogebäude soll eine RLT-Anlage mit einer WRG eingebaut werden. Der Frostschutz der RLT-Anlage soll über ein elektrisches Nachheizregister sichergestellt werden. Wie wird der Frostschutz in der DIN V 18599 bzw. im BKI für eine RLT in Nichtwohngebäuden berücksichtigt? In der DIN V 18599-6 wird ein elektrisches Nachheizregister im Hilfsenergiebedarf mit W re-h,mth = 0 (vgl. DIN V 18599-6, 9.3 "Hilfsenergie für Luftvorwärmung und Nachheizung"), folglich nicht berücksichtigt!? Dies gilt jedoch nur für Wohngebäude. Wie ist das Vorgehen bei Nichtwohngebäuden?

Mit freundlichen Grüßen
N. Jenner

Re: Frostschutz von RLT Anlagen in Nichtwohngebäuden

Verfasst: 15. Februar 2019, 10:38
von Andreas Obermüller
Bei den Nichtwohngebäuden gibt es in der DIN 18599 keinen reinen "Frostschutzbetrieb" für RLT Anlagen. Soweit ich mich auskenne, ist das für (größere) RLT-Anlagen in NWG auch nicht üblich. Hier wird in der Regel immer nachgeheizt, d. h. die Zuluft wird auf ein bestimmtes Temperaturniveau gebracht. (z. B. 20°C). Das ist dann eine normale "Beheizung über RLT" und wird dann auch so eingegeben. In unserem Beispielprojekt NWG (siehe Hilfe/Handbuch) ist das so gezeigt.