Frostschutz von RLT Anlagen in Nichtwohngebäuden
Verfasst: 15. Februar 2019, 10:31
Sehr geehrter Herr Obermüller,
in einem Bürogebäude soll eine RLT-Anlage mit einer WRG eingebaut werden. Der Frostschutz der RLT-Anlage soll über ein elektrisches Nachheizregister sichergestellt werden. Wie wird der Frostschutz in der DIN V 18599 bzw. im BKI für eine RLT in Nichtwohngebäuden berücksichtigt? In der DIN V 18599-6 wird ein elektrisches Nachheizregister im Hilfsenergiebedarf mit W re-h,mth = 0 (vgl. DIN V 18599-6, 9.3 "Hilfsenergie für Luftvorwärmung und Nachheizung"), folglich nicht berücksichtigt!? Dies gilt jedoch nur für Wohngebäude. Wie ist das Vorgehen bei Nichtwohngebäuden?
Mit freundlichen Grüßen
N. Jenner
in einem Bürogebäude soll eine RLT-Anlage mit einer WRG eingebaut werden. Der Frostschutz der RLT-Anlage soll über ein elektrisches Nachheizregister sichergestellt werden. Wie wird der Frostschutz in der DIN V 18599 bzw. im BKI für eine RLT in Nichtwohngebäuden berücksichtigt? In der DIN V 18599-6 wird ein elektrisches Nachheizregister im Hilfsenergiebedarf mit W re-h,mth = 0 (vgl. DIN V 18599-6, 9.3 "Hilfsenergie für Luftvorwärmung und Nachheizung"), folglich nicht berücksichtigt!? Dies gilt jedoch nur für Wohngebäude. Wie ist das Vorgehen bei Nichtwohngebäuden?
Mit freundlichen Grüßen
N. Jenner