Sehr geehrter Herr Obermüller,
in einem Bürogebäude soll eine RLT-Anlage mit einer WRG eingebaut werden. Der Frostschutz der RLT-Anlage soll über ein elektrisches Nachheizregister sichergestellt werden. Wie wird der Frostschutz in der DIN V 18599 bzw. im BKI für eine RLT in Nichtwohngebäuden berücksichtigt? In der DIN V 18599-6 wird ein elektrisches Nachheizregister im Hilfsenergiebedarf mit W re-h,mth = 0 (vgl. DIN V 18599-6, 9.3 "Hilfsenergie für Luftvorwärmung und Nachheizung"), folglich nicht berücksichtigt!? Dies gilt jedoch nur für Wohngebäude. Wie ist das Vorgehen bei Nichtwohngebäuden?
Mit freundlichen Grüßen
N. Jenner
Frostschutz von RLT Anlagen in Nichtwohngebäuden
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Re: Frostschutz von RLT Anlagen in Nichtwohngebäuden
Bei den Nichtwohngebäuden gibt es in der DIN 18599 keinen reinen "Frostschutzbetrieb" für RLT Anlagen. Soweit ich mich auskenne, ist das für (größere) RLT-Anlagen in NWG auch nicht üblich. Hier wird in der Regel immer nachgeheizt, d. h. die Zuluft wird auf ein bestimmtes Temperaturniveau gebracht. (z. B. 20°C). Das ist dann eine normale "Beheizung über RLT" und wird dann auch so eingegeben. In unserem Beispielprojekt NWG (siehe Hilfe/Handbuch) ist das so gezeigt.