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niedrige Innentemperaturen <19°

Verfasst: 1. Dezember 2015, 09:51
von Wolfram Schott
Hallo

Gilt für ein Nebengebäude eines Wohnhauses (ehemaliges Schwimmbad), das nur ab und zu für Familienfeiern genutzt werden soll und ansonsten eher mal für ein Tischtennisspiel die Anlage 3, Spalte 4 rechts (Nichtwohngebäude)?

Grüße
Schott

Re: niedrige Innentemperaturen <19°

Verfasst: 1. Dezember 2015, 10:47
von Andreas Obermüller
Nein, für Wohngebäude gilt das nicht. Wohngebäude sind entweder beheizt (dann gilt die EnEV) oder nicht beheizt (dann gilt die EnEV nicht). Die Definition ist in der EnEV selber enthalten. Die tatsächliche Nutzung spielt hier keine Rolle.

Andreas Obermüller