Hallo
Gilt für ein Nebengebäude eines Wohnhauses (ehemaliges Schwimmbad), das nur ab und zu für Familienfeiern genutzt werden soll und ansonsten eher mal für ein Tischtennisspiel die Anlage 3, Spalte 4 rechts (Nichtwohngebäude)?
Grüße
Schott
niedrige Innentemperaturen <19°
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Re: niedrige Innentemperaturen <19°
Nein, für Wohngebäude gilt das nicht. Wohngebäude sind entweder beheizt (dann gilt die EnEV) oder nicht beheizt (dann gilt die EnEV nicht). Die Definition ist in der EnEV selber enthalten. Die tatsächliche Nutzung spielt hier keine Rolle.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller