WP-Kompaktgerät
Verfasst: 23. September 2015, 14:18
Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,
in einem ZFH sollen zwei Wärmepumpenkompaktgeräte mit einem zentralen Trinkwarmwasser-Speicher eingebaut werden.
Die Erwärmung des TWW erfolgt daher durch eine Fortluft-Wasser-Wärmepumpe, die Beheizung zu ~70 % über die gleiche Wärmepumpe (= Fortluft-Luft-Wärmepumpe) und zu 30 % über dezentrale elektrische Fußbodenheizungen/-Heizkörper (Anteile unter Zonen berücksichtigt).
Ich sehe im BKI EP bei der Technikeingabe nur zwei "halbrichtige" Möglichkeiten zur Berücksichtigung:
1) Eine (Kombi-)Abluft-Wasser-WP mit WRG, die fälschlicherweise für TWW und Heizung eingegeben wird.
2) Eine Luft-Luft-Wärmepumpe zur Beheizung (Abluft-Luft gibt es nicht!) und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (alleinige TWW-Abluft-Wasser-WP gibt es auch nicht - nur als Kombi mit Heizung! Sollte nach DIN V 18599-8 eigentlich zur Verfügung stehen?)
Welche Eingabe ist hier nun die richtigere?
Im TWW-Speicher wird zudem ein elektrischer Heizstab zur Nacherhitzung eingesetzt. Muss ich diesen als zusätzliche Erzeugungeinheiz berücksichtigen (z. B. 5 % Deckungsanteil wie in den FAQ der KfW beschrieben.) oder reicht die Eingabe Betriebsart "bivalent, integrierte Nachheizung"?
Vielen Dank für die Hilfe!
Friederike Hassemer
hallo liebe Forum-Leser,
in einem ZFH sollen zwei Wärmepumpenkompaktgeräte mit einem zentralen Trinkwarmwasser-Speicher eingebaut werden.
Die Erwärmung des TWW erfolgt daher durch eine Fortluft-Wasser-Wärmepumpe, die Beheizung zu ~70 % über die gleiche Wärmepumpe (= Fortluft-Luft-Wärmepumpe) und zu 30 % über dezentrale elektrische Fußbodenheizungen/-Heizkörper (Anteile unter Zonen berücksichtigt).
Ich sehe im BKI EP bei der Technikeingabe nur zwei "halbrichtige" Möglichkeiten zur Berücksichtigung:
1) Eine (Kombi-)Abluft-Wasser-WP mit WRG, die fälschlicherweise für TWW und Heizung eingegeben wird.
2) Eine Luft-Luft-Wärmepumpe zur Beheizung (Abluft-Luft gibt es nicht!) und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (alleinige TWW-Abluft-Wasser-WP gibt es auch nicht - nur als Kombi mit Heizung! Sollte nach DIN V 18599-8 eigentlich zur Verfügung stehen?)
Welche Eingabe ist hier nun die richtigere?
Im TWW-Speicher wird zudem ein elektrischer Heizstab zur Nacherhitzung eingesetzt. Muss ich diesen als zusätzliche Erzeugungeinheiz berücksichtigen (z. B. 5 % Deckungsanteil wie in den FAQ der KfW beschrieben.) oder reicht die Eingabe Betriebsart "bivalent, integrierte Nachheizung"?
Vielen Dank für die Hilfe!
Friederike Hassemer