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Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

Verfasst: 14. November 2014, 12:07
von faser
Hallo zusammen,

im Beiblatt 2 zur DIN 4108 sind mitunter Konstruktionsdicken 'von... bis...' angegeben; für die Wäremleitfähigkeiten von Dämmstoffen gibt es nur eine Untergrneze...
Wenn jetzt die Konstruktionsdicke meines Bauteils größer ist als die Obergrenze in der DIN - ist dann meine Konstruktion schon nicht mehr gleichwertig?

Bei einigen Wärmebrücken wäre das noch einigermaßen einleuchtend, weil sich das Verhältnis zwischen Regel-Dämmwert und Wärmebrücke ändert. Wo ich es aber überhaupt nicht verstehen würde, ist beim Detail Bodenplatte - beheizter Keller. Wenn die Äußere Dämmung rundum dicker wird kann die PSI-Wert ja nur kleiner werden - oder...?

Was mich noch wundert:
teilweise sind lamda-Werte für Wandbaustoffe von größer/gleich (1,1...) angegben. Wurde da das größer/kleiner Zeichen vielleicht verwechselt oder hat das seine Richtigkeit?

Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

Verfasst: 14. November 2014, 13:08
von C.Hanusch
Stichwort R-Wert-Verfahren. Aber abhängig davon, ob ein EnEV-Nachweis oder ein KfW-Nachweis geführt wird.

Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'

Verfasst: 14. November 2014, 14:10
von faser
... auch beim R-Wert-Verfahren gibt es Obergrenzen für R-Werte... und die müssen offensichtlich eingehalten werden - auch wenn sich der Sinn dessen für mich nicht immer erschließt...

Aber was ist dabei der Unterschied zwischen dem Nachweis für EnEV oder Energieeffizienzhaus?