Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'
Verfasst: 14. November 2014, 12:07
Hallo zusammen,
im Beiblatt 2 zur DIN 4108 sind mitunter Konstruktionsdicken 'von... bis...' angegeben; für die Wäremleitfähigkeiten von Dämmstoffen gibt es nur eine Untergrneze...
Wenn jetzt die Konstruktionsdicke meines Bauteils größer ist als die Obergrenze in der DIN - ist dann meine Konstruktion schon nicht mehr gleichwertig?
Bei einigen Wärmebrücken wäre das noch einigermaßen einleuchtend, weil sich das Verhältnis zwischen Regel-Dämmwert und Wärmebrücke ändert. Wo ich es aber überhaupt nicht verstehen würde, ist beim Detail Bodenplatte - beheizter Keller. Wenn die Äußere Dämmung rundum dicker wird kann die PSI-Wert ja nur kleiner werden - oder...?
Was mich noch wundert:
teilweise sind lamda-Werte für Wandbaustoffe von größer/gleich (1,1...) angegben. Wurde da das größer/kleiner Zeichen vielleicht verwechselt oder hat das seine Richtigkeit?
im Beiblatt 2 zur DIN 4108 sind mitunter Konstruktionsdicken 'von... bis...' angegeben; für die Wäremleitfähigkeiten von Dämmstoffen gibt es nur eine Untergrneze...
Wenn jetzt die Konstruktionsdicke meines Bauteils größer ist als die Obergrenze in der DIN - ist dann meine Konstruktion schon nicht mehr gleichwertig?
Bei einigen Wärmebrücken wäre das noch einigermaßen einleuchtend, weil sich das Verhältnis zwischen Regel-Dämmwert und Wärmebrücke ändert. Wo ich es aber überhaupt nicht verstehen würde, ist beim Detail Bodenplatte - beheizter Keller. Wenn die Äußere Dämmung rundum dicker wird kann die PSI-Wert ja nur kleiner werden - oder...?
Was mich noch wundert:
teilweise sind lamda-Werte für Wandbaustoffe von größer/gleich (1,1...) angegben. Wurde da das größer/kleiner Zeichen vielleicht verwechselt oder hat das seine Richtigkeit?