Hallo zusammen,
im Beiblatt 2 zur DIN 4108 sind mitunter Konstruktionsdicken 'von... bis...' angegeben; für die Wäremleitfähigkeiten von Dämmstoffen gibt es nur eine Untergrneze...
Wenn jetzt die Konstruktionsdicke meines Bauteils größer ist als die Obergrenze in der DIN - ist dann meine Konstruktion schon nicht mehr gleichwertig?
Bei einigen Wärmebrücken wäre das noch einigermaßen einleuchtend, weil sich das Verhältnis zwischen Regel-Dämmwert und Wärmebrücke ändert. Wo ich es aber überhaupt nicht verstehen würde, ist beim Detail Bodenplatte - beheizter Keller. Wenn die Äußere Dämmung rundum dicker wird kann die PSI-Wert ja nur kleiner werden - oder...?
Was mich noch wundert:
teilweise sind lamda-Werte für Wandbaustoffe von größer/gleich (1,1...) angegben. Wurde da das größer/kleiner Zeichen vielleicht verwechselt oder hat das seine Richtigkeit?
Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'
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Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'
Stichwort R-Wert-Verfahren. Aber abhängig davon, ob ein EnEV-Nachweis oder ein KfW-Nachweis geführt wird.
Re: Wärmebrücken Geleichwertigkeitsnachweis 'Obergrenzen'
... auch beim R-Wert-Verfahren gibt es Obergrenzen für R-Werte... und die müssen offensichtlich eingehalten werden - auch wenn sich der Sinn dessen für mich nicht immer erschließt...
Aber was ist dabei der Unterschied zwischen dem Nachweis für EnEV oder Energieeffizienzhaus?
Aber was ist dabei der Unterschied zwischen dem Nachweis für EnEV oder Energieeffizienzhaus?