Seite 1 von 1

EEWärmeG (Solarthermie + feste Biomasse)

Verfasst: 1. Juli 2014, 17:11
von FH_ina
Wenn ich beim EEWärmeG-Nachweis bei der Eingabe eines Wohngebäudes (DIn V 18599) mit Solarthermie+Pelletkessel die "feste Biomasse" aktiviere,
sagt mir der EEWärmeG-Nachweis im Berichtsteil, dass der Deckungsgrad des Wärmebedarfs über feste Biomasse bei 0 % vorliegen würde:

"Der Wärmeenergiebedarf Heizung, Kühlung und Warmwasser des Gebäudes beträgt 9553 kWh/a.
Durch die feste Biomasse werden 0 kWh/a gedeckt.
Der Anteil Wärmeenergie des Gebäudes, welcher durch die feste Biomasse gedeckt wird, beträgt damit 0,0 %.
Die vorhandene feste Biomasse erfüllt die Maßnahme II damit zu 0,0 %"

Unter Anlagentechnik ist bei TW+H der "Biomassekessel" mit Energieträger "Pellets" aktiviert und wird in der DIN V 18599-Bilanz auch so berechnet?
Danke!

Re: EEWärmeG (Solarthermie + feste Biomasse)

Verfasst: 1. Juli 2014, 17:57
von FH_ina
Trotz der Eingabe eines Wirkungsgrades von 94/05% erhalte ich die Aussage:

"Der entsprechend dem Verfahren der DIN EN 303-5 (1999-06) ermittelte Kesselwirkungsgrad für Biomassezentralheizungsanlagen
– bis einschließlich einer Leistung von 50 Kilowatt von 86% und
– bei einer Leistung über 50 Kilowatt von 88%
wird nicht unterschritten."

Re: EEWärmeG (Solarthermie + feste Biomasse)

Verfasst: 2. Juli 2014, 14:37
von Andreas Obermüller
Können Sie mir bitte zur weiteren Bearbeitung Ihr Projekt zuschicken? Danke!

Andreas Obermüller