§9 Änderung, Erweiterung bestehende Gebäude
Verfasst: 12. April 2012, 17:31
Hallo zusammen,
nach ENEV 2009 darf bei Änderungen an Gebäude der behiezten oder gekühlten Fläche, die kleiner als 50qm sind, der Nachweis über die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 3 geführt werden.
Wie verhält es sich denn mit Änderung der Anlagentechnik? Muss ich für eine neue Anlagentechnik automatisch den Nachweis für eine Neubau führen oder gilt dann immer noch die 50qm Regel?
nach ENEV 2009 darf bei Änderungen an Gebäude der behiezten oder gekühlten Fläche, die kleiner als 50qm sind, der Nachweis über die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 3 geführt werden.
Wie verhält es sich denn mit Änderung der Anlagentechnik? Muss ich für eine neue Anlagentechnik automatisch den Nachweis für eine Neubau führen oder gilt dann immer noch die 50qm Regel?