Hallo zusammen,
nach ENEV 2009 darf bei Änderungen an Gebäude der behiezten oder gekühlten Fläche, die kleiner als 50qm sind, der Nachweis über die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nach Anlage 3 geführt werden.
Wie verhält es sich denn mit Änderung der Anlagentechnik? Muss ich für eine neue Anlagentechnik automatisch den Nachweis für eine Neubau führen oder gilt dann immer noch die 50qm Regel?
§9 Änderung, Erweiterung bestehende Gebäude
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Re: §9 Änderung, Erweiterung bestehende Gebäude
Bei einer Änderung der Anlagentechik muss nicht automatisch der "ganze" EnEV-Nachweis gerechnet werden. Es gilt auch hier die Grenze der EnEV. Im Bestand (nicht bei Erweiterungen über 50m²) kann im Übrigen IMMER der Bauteilnachweis gewählt werden, auch wenn die Anlage geändert wird.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller