EnEV §6 - Mindestluftwechsel

Allgemeine Fragen zum GEG und zu den Nachweisen nach BEG/KfW
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Fritz
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EnEV §6 - Mindestluftwechsel

#1 Beitrag von Fritz »

in der EnEV §6, Satz2 steht: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

Wie wird dieser Mindestluftwechsel bestimmt ?
Andreas Obermüller
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Re: EnEV §6 - Mindestluftwechsel

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Mindestluftwechsel ist in den Normen (DIN 4108-6 Anhang D bzw. DIN 18599 Teil 10) jeweils für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (Nutzungsprofile) fest definiert und wird automatisch in der EnEV entsprechend angesetzt.
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