Wärmebrücke Bodenplatte - Gleichwertigkeitsnachweis

Allgemeine Fragen zum GEG und zu den Nachweisen nach BEG/KfW
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faser
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Wärmebrücke Bodenplatte - Gleichwertigkeitsnachweis

#1 Beitrag von faser »

Hallo zusammen.

für die Wärmebrücke vetonierter Keller ohne Streifen-/ Einzelfundament (in Beiblatt 2, Bild Nr. 9) ist ein Psi-Referenzwert von -0,03 angegeben.

Wenn bei dickerer Außendämmung auch die Estrich-Dämmung aber stärker ausfällt, kann dieser Wert nicht eingehalten werden.
Was nun mit dem Gleichwetigjkeitsnachweis?

Mit dem Ziegel-Wärmebrückenkatalog kommen für die Wärmebrücke Werte bis + 0,01 raus - und der Standardsatz, dass die Gelichwertigkeit gegeben sei bleibt stehen.

Weiß jemand warum ?
Autenrieth

Re: Wärmebrücke Bodenplatte - Gleichwertigkeitsnachweis

#2 Beitrag von Autenrieth »

Hallo,

bessere Dämmung bedeutet oft auch schlechtere psi-Werte, wenn die Konstruktion im Prinzip gleich bleibt. Der psi-Wert ist ja eigentlich nur ein Differenzwert zweier Berechnungsverfahren ist (Differenz Wärmestrom über U-Wert-Berechnung und Wärmestrom über FEM-Berechnung d.h. Korrektur der EnEV-Berechnung durch Berechnung der Wärmebrückenverluste) Die Berechnung stellt eigentlich keinen Masstab des Wärmeschutzes dar. Referenzwerte sind mit dem abgebildeten Detail sowieso nur schwierig nachzuweisen, s.a. entsprechende Hinweise im Beiblatt 2, da ja meist Variationen der Dämmdicke oder der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks zusätzlich möglich sind.

Gleichwertigkeit kann man ja mit verschiedenen Verfahren nachweisen (gleicher R-Wert der Schichten, gleicher U-Wert der anschliessenden Bauteile usw.).

Nach welcher Methode der Ziegel-Wärmebrückenkatalog hier die Gleichwertigkeit nachweist, ist uns nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Autenrieth
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Dipl.-Ing. Jochen Autenrieth
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