Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Verfasst: 24. November 2025, 12:19
Guten Tag,
in BKI wird der Anforderungswert (gebäudebezogen) für die PV-Anlage mit den pauschalen 40% Eigennutzungsanteil bestimmt.
Nach QNG Handbuch Anlage 3 Abschnitt 2.1.2:
... wird der Rechenwert mit 40% vorgegeben, allerdings soll der "graue" Aufwand an Primärenergie und Treibhausgasemissionen (was ja dem gebäudebezogenen Anforderungswert entspricht?) mit dem projektspezifischen und durch den Stromverbrauch des Referenzgebäudes gedeckelten Eigennutzungsanteil in Prozent bestimmt werden.
In der TFAQ der KfW steht es unter 20.13 ähnlich:
Kernfrage: Wieso gehen in BKI 40% der Herstellemissionen der Referenzanlage in den Anforderungswert ein, statt dem tatsächlichen Eigennutzungsanteil nach Monatsbilanzverfahren?
Vielen Dank im Voraus!
in BKI wird der Anforderungswert (gebäudebezogen) für die PV-Anlage mit den pauschalen 40% Eigennutzungsanteil bestimmt.
Nach QNG Handbuch Anlage 3 Abschnitt 2.1.2:
... wird der Rechenwert mit 40% vorgegeben, allerdings soll der "graue" Aufwand an Primärenergie und Treibhausgasemissionen (was ja dem gebäudebezogenen Anforderungswert entspricht?) mit dem projektspezifischen und durch den Stromverbrauch des Referenzgebäudes gedeckelten Eigennutzungsanteil in Prozent bestimmt werden.
In der TFAQ der KfW steht es unter 20.13 ähnlich:
Kernfrage: Wieso gehen in BKI 40% der Herstellemissionen der Referenzanlage in den Anforderungswert ein, statt dem tatsächlichen Eigennutzungsanteil nach Monatsbilanzverfahren?
Vielen Dank im Voraus!