iSFP-Bonus bei Unterschreitung der Anforderungen
Verfasst: 23. September 2025, 08:47
Frage: Kann der iSFP-Bonus verloren gehen, wenn ich ambitionierte Vorschläge (z.B. Wände mit U=0,16 W/m²K oder Fenster mit Uw=0,80 W/m²K) im iSFP unterbreite?
Antwort: Sofern in der Umsetzung die BEG EM Anforderungen eingehalten werden, liegt keine wesentliche Unterschreitung im Sinne des Verlusts des iSFP-Bonus vor.
Hintergrund: Das Best-Möglich-Prinzip bedeutet nicht, so schlecht als möglich die Anforderungen der BEG EM auszureizen. Beispielsweise liegen die Mehrkosten für höhere Dämmstoffstärken so gering, dass im Rahmen einer Grenzkostenbetrachtung oftmals sogar unter heutigen Energiepreisen eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Ebenso bei Fenstern mit einem Uw-Wert von unter 0,95 W/m²K. Wenn Sie im Rahmen eines Sanierungsfahrplans alle Bauteile so schlecht wie möglich an die BEG EM Anforderungen sanieren, schrammen sie in der Regel knapp an einer Effizienzhausstufe vorbei und hätten somit weniger Fördergelder mit allen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit.
Antwort: Sofern in der Umsetzung die BEG EM Anforderungen eingehalten werden, liegt keine wesentliche Unterschreitung im Sinne des Verlusts des iSFP-Bonus vor.
Hintergrund: Das Best-Möglich-Prinzip bedeutet nicht, so schlecht als möglich die Anforderungen der BEG EM auszureizen. Beispielsweise liegen die Mehrkosten für höhere Dämmstoffstärken so gering, dass im Rahmen einer Grenzkostenbetrachtung oftmals sogar unter heutigen Energiepreisen eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Ebenso bei Fenstern mit einem Uw-Wert von unter 0,95 W/m²K. Wenn Sie im Rahmen eines Sanierungsfahrplans alle Bauteile so schlecht wie möglich an die BEG EM Anforderungen sanieren, schrammen sie in der Regel knapp an einer Effizienzhausstufe vorbei und hätten somit weniger Fördergelder mit allen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit.