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Bedarfsausweis, Angabe Nutzungung erneuerbarer Energien

Verfasst: 2. September 2025, 16:00
von Freudenberg
Guten Tag Herr Obermüller,
ich habe einen Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus erstellt.
Beheizt wird das Objekt durch Gasetagenheizungen von 2022. Die Warmwasserversorgung erfolt dezentral über Durchlauferhitzer.
Bei der Ausgabe des Energieausweises wird mir im Bereich "Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien" unter "Nutzung bei Anlagen, für die die 65%-EE-Regel nicht gilt" automatich die dezentrale Warmwasserbereitung mit einem Anteil EE von 0,5% eingetragen.
Wie kommt dieser Eintrag zustande? Soweit ich das überblicke, habe ich zu erneuerbaren Energien im Projekt nichts definiert, so dass aus meiner Sicht an dieser Stelle erst einmal auch nichts eingetragen sein sollte.
Wo könnte mein Fehler liegen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Katharina Freudenberg

Re: Bedarfsausweis, Angabe Nutzungung erneuerbarer Energien

Verfasst: 9. September 2025, 20:47
von Andreas Obermüller
Nach GEG §71 (5) gilt die dezentrale Warmwasserbereitung als Deckung des regenerativen Anteils der Heizung. Insofern ist das so beabsichtigt.