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Einfamilinehaus: Unbeheizte NRF

Verfasst: 17. Juni 2025, 21:53
von roj
Sehr geehrter Herr Obermüller,

laut dem Anhang 3.1.1 zur ANLAGE 3, Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023 S. 17, muss ich für das Modul B6.3 die NRF der beheizten Fläche angeben, damit er meine Endenergie entsprechend berechnen kann. Leider muss ich ja mit dem Ein-Zonen-Modell arbeiten, da ich ein Einfamilienhaus habe und dort kann ich dann keine zweite unbeheizte Zone hinzufügen um die unbeheizte NRF anzugeben. Bei ihrem Musterprojekt LCA Modellprojekt-WG habe sie das genauso gemacht mit dem Unterschied das sie bei Randbedingung Mehrfamilienhaus angegeben haben. Wie gebe ich das richtig ein ? ist das überhaupt so richtig von mir ? oder muss ich einfach Mehrfamilienhaus auswählen und hat nur auf genau das Auswirkung ?

Ich wäre ihnen für eine Antwort dankbar.

Re: Einfamilinehaus: Unbeheizte NRF

Verfasst: 18. Juni 2025, 09:11
von Andreas Obermüller
Sie können und müssen eine weitere (unbeheizte!) Zone eingeben und dort die NRF der unbeheizten Bereiche angeben. Das Einzonen-Modell bezieht sich nur auf beheizte Zonen, da kann es nur einen geben. Mit dem Nutzungsprofil hat das nichts zu tun. Auch alle Bauteile der unbeheizten Zone müssen eingegeben werden.