Einfamilinehaus: Unbeheizte NRF
Verfasst: 17. Juni 2025, 21:53
Sehr geehrter Herr Obermüller,
laut dem Anhang 3.1.1 zur ANLAGE 3, Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023 S. 17, muss ich für das Modul B6.3 die NRF der beheizten Fläche angeben, damit er meine Endenergie entsprechend berechnen kann. Leider muss ich ja mit dem Ein-Zonen-Modell arbeiten, da ich ein Einfamilienhaus habe und dort kann ich dann keine zweite unbeheizte Zone hinzufügen um die unbeheizte NRF anzugeben. Bei ihrem Musterprojekt LCA Modellprojekt-WG habe sie das genauso gemacht mit dem Unterschied das sie bei Randbedingung Mehrfamilienhaus angegeben haben. Wie gebe ich das richtig ein ? ist das überhaupt so richtig von mir ? oder muss ich einfach Mehrfamilienhaus auswählen und hat nur auf genau das Auswirkung ?
Ich wäre ihnen für eine Antwort dankbar.
laut dem Anhang 3.1.1 zur ANLAGE 3, Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude, Stand 01.03.2023 S. 17, muss ich für das Modul B6.3 die NRF der beheizten Fläche angeben, damit er meine Endenergie entsprechend berechnen kann. Leider muss ich ja mit dem Ein-Zonen-Modell arbeiten, da ich ein Einfamilienhaus habe und dort kann ich dann keine zweite unbeheizte Zone hinzufügen um die unbeheizte NRF anzugeben. Bei ihrem Musterprojekt LCA Modellprojekt-WG habe sie das genauso gemacht mit dem Unterschied das sie bei Randbedingung Mehrfamilienhaus angegeben haben. Wie gebe ich das richtig ein ? ist das überhaupt so richtig von mir ? oder muss ich einfach Mehrfamilienhaus auswählen und hat nur auf genau das Auswirkung ?
Ich wäre ihnen für eine Antwort dankbar.