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Dichtheitsprüfung Sanierung

Verfasst: 9. April 2025, 13:58
von Matthias H
Darf ich bei der Bilanzierung in der Gebäudesanierung unter dem Programmpunkt "Dichtigkeitsprüfung wurde durchgeführt" den gemessenen n50 Wert in Anrechnung bringen?

Der Satz im GEG

"Wird die Luftdichtheit eines zu errichtenden Gebäudes vor seiner Fertigstellung nach DIN EN ISO 9972: 2018-12
Anhang NA überprüft, darf die gemessene Netto-Luftwechselrate bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs
nach § 20 Absatz 1 oder Absatz 2 und nach § 21 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 als Luftwechselrate
in Ansatz gebracht werden."

verunsichert mich, weil dort nur von zu errichtenden Gebäude gesprochen wird.

Re: Dichtheitsprüfung Sanierung

Verfasst: 9. April 2025, 14:41
von Andreas Obermüller
In §50 (3) steht:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 sind die Berechnungsverfahren nach § 20 Absatz
1 oder Absatz 2 oder nach § 21 Absatz 1 und 2 unter Beachtung der Maßgaben nach §
20 Absatz 3 bis 6, der §§ 22 bis 30 und der §§ 32 und 33 sowie nach Maßgabe von
Absatz 4 entsprechend anzuwenden.
(Absatz 1 ist die Berechnung von Bestandsgebäuden)
Also kann man das ebenso für Bestandsgebäude ansetzen. Erstaunlich, wie kompliziert man ein Gesettz formulieren kann...