Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?
Verfasst: 17. Januar 2025, 11:41
Sehr geehrter Herr Obermüller,
wir haben einen Altbau teilsaniert (Dachausbau GEG / halbes Straßenhaus nach GEG neu gebaut) Seitenflügel und Gartenhaus 50% der Fenster getauscht.
Nur ein Energieausweis wird benötigt wie kann ich vorgehen GEG §80 Abs. 1 Sanierung oder GEG §80 Abs. 2 Bestandsgebäude???
Bei Bestandsgebäuden kommt ein sehr schlechter Wert heraus.
Was man noch wissen muss: Ich hatte geraten, den Anbau mit einer Wärmepumpe zu unterstützen, aber die Bauherren wollten unbedingt die alte Ölheizung verwenden.
Letztendlich wurde die Heizung erneuert (Ölbrennwert).
Wie bekomme ich meinen Energieausweis?
MfG Dettki
wir haben einen Altbau teilsaniert (Dachausbau GEG / halbes Straßenhaus nach GEG neu gebaut) Seitenflügel und Gartenhaus 50% der Fenster getauscht.
Nur ein Energieausweis wird benötigt wie kann ich vorgehen GEG §80 Abs. 1 Sanierung oder GEG §80 Abs. 2 Bestandsgebäude???
Bei Bestandsgebäuden kommt ein sehr schlechter Wert heraus.
Was man noch wissen muss: Ich hatte geraten, den Anbau mit einer Wärmepumpe zu unterstützen, aber die Bauherren wollten unbedingt die alte Ölheizung verwenden.
Letztendlich wurde die Heizung erneuert (Ölbrennwert).
Wie bekomme ich meinen Energieausweis?
MfG Dettki