Nachweis GEG 2024, Regenerative Energien

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Wagner S.
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Nachweis GEG 2024, Regenerative Energien

#1 Beitrag von Wagner S. »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade dabei einen Nachweis für das GEG 2024 für ein Tinyhouse zu erstellen. Das Gebäude soll nur mit einem Wasserführenden Küchenofen in Verbindung mit einer Elektroheizung beheizt werden. Hier soll die Elektroheizung nur bei Abwesenheit genutzt werden. Ich habe das Problem, dass der Küchenofen im Nachweis für die regenerativen Energien nicht Berücksichtigt wird und so der Nachweis nicht geführt werden kann. Die Trinkwarmwasserbereitung soll über Solarkollektoren in Verbindung mit Durchlauferhitzern.
Welche Einstellungen muss ich vornehmen, dass der Küchenofen im Nachweis der regenerativen Energien berücksichtigt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Simon Wagner
Andreas Obermüller
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Re: Nachweis GEG 2024, Regenerative Energien

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

GEG §71g schreibt vor, dass bei der Nutzung von fester Biomasse ein automatisch beschickter Ofen verwendet werden muss. Ich denke, dass der Küchenofen kein automatisch beschickter Ofen ist. Wenn Sie einen der automatsich betriebenen Erzeuger eintragen, dann sollte es gehen. Zusätzlich müssen Sie unter "Grundlagen" - "Nutzung erneuerbare Energie" ankreuzen, dass die Voraussetzungen für die Biomasse erfüllt sind.
Wagner S.
Beiträge: 4
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Re: Nachweis GEG 2024, Regenerative Energien

#3 Beitrag von Wagner S. »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das Kästchen unter Grundlagen ist angekreuzt. Ich habe hier eine Biomasse Einzelfeuerstätte eingegeben. Sehe ich das richtig, dass diese dann Automatisch als "manuell beschickt" gelten? Mit einem Pelletkessel funktioniert der Nachweis.
Es sind ja auch Wasserführende Pelletöfen mit automatischer Beschickung auf dem Markt, sind diese dann als Pelletkessel im Programm einzugeben?

Mit freundlichen Grüßen

Simon Wagner
Andreas Obermüller
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Re: Nachweis GEG 2024, Regenerative Energien

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ein Pelletkessel wird als automatisch Beschickt angesehen. Es wird ja in der Regel niemand stündlich Pellets in einen Kessel schaufeln...
Die Einzelfeuerstätte ist nicht automatisch beschickt und ist im Sinne des GEG keine Option für erneuerbare Energie. Ein Problem ist ja auch der Deckungsanteil des handbeschickten Ofens, der ist vom Nutzer abhängig.
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