Seite 1 von 1

Wohnungslüftung

Verfasst: 26. Februar 2024, 18:55
von Dehn
Wir erstellen einen Nachweis nach GEG für ein Mehrfamilienwohnhaus-
BKI2023
Habe dazu eine Frage.
Als Lüftungskonzept nach DIN 1946 haben wir in den Wohnungen Aereco
Nachstromöffnungen (ZFHVA 5-35) in den Fenstern und in den Bädern eine
Abluft (z.B. LIMODUR 60-30-E, zweistufig - 60/30 m3/h), die permanent die
notwendige reduzierte Lüftung als Feuchteschutz sicherstellt.

Ist dazu bei dem Nachweis nach GEG eine Abluftanlage (ohne WRG) anzugeben.
Verschlechtert den Wert QP .

Können Sie uns hierzu weiterhelfen, wie hier verfahren werden muss.

Re: Wohnungslüftung

Verfasst: 27. Februar 2024, 09:08
von Andreas Obermüller
Ich denke eher schon, dass man die Lüftung dann eingeben sollte. Allerdings ist es sinnvoll, die Ventilatorleistung manuell einzugeben, denn der Standardwert ist relativ groß. Dann sollte die Abluftanlage eigentlich schon zu einer (geringen) Verbesserung führen.