Wohnungslüftung
Verfasst: 26. Februar 2024, 18:55
Wir erstellen einen Nachweis nach GEG für ein Mehrfamilienwohnhaus-
BKI2023
Habe dazu eine Frage.
Als Lüftungskonzept nach DIN 1946 haben wir in den Wohnungen Aereco
Nachstromöffnungen (ZFHVA 5-35) in den Fenstern und in den Bädern eine
Abluft (z.B. LIMODUR 60-30-E, zweistufig - 60/30 m3/h), die permanent die
notwendige reduzierte Lüftung als Feuchteschutz sicherstellt.
Ist dazu bei dem Nachweis nach GEG eine Abluftanlage (ohne WRG) anzugeben.
Verschlechtert den Wert QP .
Können Sie uns hierzu weiterhelfen, wie hier verfahren werden muss.
BKI2023
Habe dazu eine Frage.
Als Lüftungskonzept nach DIN 1946 haben wir in den Wohnungen Aereco
Nachstromöffnungen (ZFHVA 5-35) in den Fenstern und in den Bädern eine
Abluft (z.B. LIMODUR 60-30-E, zweistufig - 60/30 m3/h), die permanent die
notwendige reduzierte Lüftung als Feuchteschutz sicherstellt.
Ist dazu bei dem Nachweis nach GEG eine Abluftanlage (ohne WRG) anzugeben.
Verschlechtert den Wert QP .
Können Sie uns hierzu weiterhelfen, wie hier verfahren werden muss.