GEG 2024

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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mcak124
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GEG 2024

#1 Beitrag von mcak124 »

Hallo Herr Obermüller,

da die neue GEG 2024 ab 01.01.2024 in Kraft getreten ist, kann ich leider weder für WG noch NWG die 2024 unter Einstellung die wählen obwohl schon ein Update gemacht wurde.

Ich kann leider nur 2020 oder 2023 wählen.

Bitte um Rückmeldung

Danke
Andreas Obermüller
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Re: GEG 2024

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Grundlagen des GEG 2024 wurden leider von den Behörden so knapp veröffentlicht, dass eine rechtzeitige Fertigstellung zum 1.1.24 nicht möglich war. (Die Muster der Energieausweise sind erst kurz vor Weihnachten im Bundesanzeiger erschienen!)
Da das Datum des Bauantrages für die GEG-Version maßgebend ist und der Energieausweis erst mit Fertigstellung ausgestellt werdden muss, sollter da seigentlich kein zeitliches Problem darstellen. Aber wir arbeiten natürlich an der Umsetzung. Für Bestandsausweise ohne Bautätigkeit müssten Sie bis dahin noch das GEG 2023 verwenden.
mcak124
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Re: GEG 2024

#3 Beitrag von mcak124 »

Ich muss eine öffentlich rechtlicher Nachweis Ausstellen für das Bauamt. Also ein GEG-Nachweis.

Also kommt noch ein Update?
Andreas Obermüller
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Re: GEG 2024

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der öffentlich-rechtliche Nachweis muss derzeit sicher noch nach GEG 2023 ausgestellt werden.
Natürlich kommt noch ein Update, wenn wir mit der Umsetzung fertig sind. (ca. 4 Wochen)
mcak124
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Re: GEG 2024

#5 Beitrag von mcak124 »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Aber wenn der Neubau jetzt in 2024 entstehen soll dann muss es doch auch nach GEG 2024 berechnet werden?
Andreas Obermüller
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Re: GEG 2024

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Nein, es ist das Datum des Bauantrages (bzw. Bauanzeige bei genehmigungsfreien Bauvorhaben) maßgebend. Erst Bauvorhaben, die ab 01.01.2024 eingereicht (!) werden, müssen nach GEG 2024 berechnet werden. Der Energieausweis wird dann erst mit der Fertigstellung (=Nutzungsaufnahme) des Gebäudes ausgestellt.
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