"Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Tilmann
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"Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

#1 Beitrag von Tilmann »

Ich arbeite an einem Projekt nach V 18599 und GEG2023 mit Nachweis BEG/iSFP, Effizienzhaus (unter "Einstellungen).
Unter "Technik" verwende ich eine PV Anlage mit "Stromspeicher". Beides wird zusammen mit einer WP betrieben.
Allerdings scheint der Speichers keinerlei Effekt zu haben. Auch Qp ändert sich nicht. Egel, welche Kapazität Ceff der Speicher hat.
Und wenn ich die "Berechnungen Anlagentechnik" ansehe, dann finde ich dort: "effektive Nutzungskapazität der Batterie Ceff: 0,0 kWh".

Nach meinem Wissen sollte der Stromspeicher nach V 18599 bei der Anrechnung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt werden. (Erneuerbarer Stromanteil der WP steigt). Ebenso beim Strombedarf der Anlagentechnik. Ist das richtig?

Vielen Dank und schöne Grüße,
Christof Bodendorf.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: "Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Nein, gemäß GEG hat der Stromspeicher keinen Einfluss auf das Ergebnis. Das GEG weicht hier von einer "freien" Berechnung ach DIN 18599 ab.
Die Bilanzierung des Stroms ist im GEG beschrieben.
Tilmann
Beiträge: 51
Registriert: 22. Februar 2023, 12:47

Re: "Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

#3 Beitrag von Tilmann »

Ein kompliziertes Thema...
Die Berechnung der von Qp abzugsfähigen Strommenge erfolgt laut GEG §23 Absatz 2 nach DIN V 18599-9: 2018-09.
Dieser Teil der 18599 liegt mir leider nicht vor. Nach meiner Internet Recherche sollte aber der Maximale Abzug vom Jahres-Primärenergiebedarf dort so geregelt sein: Bis zu 30% ohne und bis zu 45% mit Stromspeicher. Und zwar 150 kWh bzw. 200 kWh je installiertem kWpeek der PV Anlage.
Ich habe keinen expliziten Hinweis im GEG gefunden, dass Stromspeicher hier abweichend von der DIN V 18599 *nicht* berücksichtigt werden. Aber ich bin absoluter Anfänger und habe noch keine Übersicht über diese sehr umfangreichen Regelwerke. Insofern gehe ich davon aus, dass ich den Hinweis übersehen habe. Wobei es mir nicht einleuchtet, wenn man sich schon auf eine Norm bezieht, die das Thema berücksichtigt, weshalb man es dann explizit ausschließt.

Aber wenn es also so ist, dann sollte die Software besser auch keinen Wert für Ceff annehmen. Oder zumindest warnen.
Im iSFP verursacht der Speicher dann also nur Kosten, ohne Effekt.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: "Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Sie zitieren aus dem alten GEG, den pauschalen Ansatz gibt es nicht mehr.
Beim GEG 2023 wird der Strom aus der PV monatsweise dem Strom aus der GEG-Berechnung gegenübergestellt. Der reine monatliche Stromertrag wird dabei nach DIN 18599 Teil 9 berechnet.
Es findet aber keine Bilanzierung mit dem Rest der Berechnung aus DIN 18599 statt. Das geht auch nicht, weil hier z. B. Haushaltsstrom eine Rolle spielt und eben auch der Speicher. Dann könnte man nicht "nochmal" mit dem Strombedarf des GEG verrechnen. Ich bin sicher, dass das so stimmt, ist alles abgestimmt.
Im Grunde geht das GEG bei seinem Ansatz ja schon "implizit" von einem ausreichenden Speicher aus (egal, ob der dann auch da ist...), weil sonst würde eine monatsweise vollständige (!) Verrechnung keinen Sinn ergeben.
Das Programm KANN auch außerhalb des GEG frei mit der DIN 18599 rechnen. Dafür ist das Ceff vorgesehen.
Tilmann
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Re: "Stromspeicher" scheint keinen Effekt auf die Bilanz zu haben

#5 Beitrag von Tilmann »

Sie haben recht Herr Obermüller! Im GEG 2020 wurde explizit auf den "elektrochemischen Speicher" eingegangen, mit dieser relativ umständlichen Rechnung.
Und ja, ich verstehe das GEG 2023 jetzt auch exakt so wie Sie, dass nämlich der monatlich erzeugte regenerative Strom bereits zur Gegenrechnung angesetzt werden darf, unabhängig von der tatsächlichen Eigenverbrauchsrate. Folglich kann ein Batteriespeicher diese Bilanz auch nicht weiter verbessern.
Sie können ja in der Dokumentation darauf hinweisen, dass nach GEG 2023 der Stromspeicher nicht in die Rechnung eingeht, damit Sie das nicht immer wieder erklären müssen ;-). Oder eine Warnmeldung ausgeben. Und den Stromspeicher am besten auch aus dem Assistenten entfernen.
Jedenfalls bin ich dankbar über Ihre sehr kompetente Unterstützung!
Beste Grüße,
Christof Bodendorf.
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