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auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 10:58
von Smr
Hallo,
Wird eine auskragende Stahlbeton-Balkonplatte bei der Bilanzierung eines Wohngebäudes ausser über den erhöhten Wärmebrückenzuschlag berücksichtigt?
Freundliche Grüße
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 11:00
von Andreas Obermüller
Es gibt im Beiblatt 2 der DIN 4108 meines Wissens Details mit auskragenden Balkonplatten. Wenn Ihr Detail die Bedingungen des Beiblatt 2 erfüllt, kann mit dem pauschalen Wärmebrückenzuschlag gerechnet werden. Wenn nicht, muss die Wärmebrücke gesondert erfasst werden.
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 11:25
von Smr
Danke für die schnelle Antwort!
Entschuldigen Sie, ich habe mich nicht genau ausgedrückt: es geht um einen iSFP für ein Wohnhaus BJ 1990. Muss bei der Erfassung der wärmeübertragenden Fläche die auskragende Balkonplatte berücksichtigt werden?
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 11:38
von Andreas Obermüller
Nein, die auskragende Platte betrifft (wenn ich die Situation richtig verstehe) nur die Wärmebrücken.
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 11:49
von Smr
Also gehe ich rechnerisch davon aus, dass an der Stelle, an der eigentlich Außenwand durch die Stbet.-Balkonplatte unterbrochen wird, die Außenwand durchgängig vertikal verläuft?
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 10. Februar 2023, 20:11
von Andreas Obermüller
Ja.
Wie gesagt, die Stelle ist eine Wärmebrücke in der Außenwand und muss wie oben beschrieben auf eine gültige Art berücksichtigt werden.
Re: auskragende Balkonplatte
Verfasst: 13. Februar 2023, 09:23
von Fritz
Sie müssen auswählen wie die Wärmebrücken in der Berechnung berücksichtigt werden sollen.
Entweder mit dem pauschalen Zuschlag von 0,10 W/m*K, den Zuschlag von 0,05 W/m*K mit Gleichwertigkeitsnachweis oder dem detaillierten WB-Nachweis.
Aber unabhängig des Nachweisverfahrens würde ich diese WB hinsichtlich des Mindestwärmeschutzes überprüfen, den der muss an jeder Stelle eingehalten werden.