Inhomogener Bereich mit Stahlträger

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Frammelsberger
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Inhomogener Bereich mit Stahlträger

#1 Beitrag von Frammelsberger »

Hallo,
Ich benötige für eine frei auskragende Decke einen inhomogenen Bereich bestehend aus Stahlträger (HEB180) mit Mineralwolle dazwischen. In der Baustoffdatenbank habe ich nichts entsprechendes gefunden. Deshalb habe ich 3 Schichten gebildet: 1. Schicht Mineralwolle, 1 cm dick mit Stahlblech 6 cm breit, 2. Schicht Mineralwolle, 16 cm dick mit Stahlblech, 2 cm breit, 3. Schicht wie 1. Schicht. Ich bekomme die Fehlermeldung, dass mehr als 2 inhomogene Bereiche nicht möglich sind. Frage: Warum?
Wenn ich eine der Schichten entferne, kann der Aufbau ebenfalls nicht berechnet werden: Fehlermeldung R''T zu R'T größer 1,5.
Hat jemand eine Idee, wie das Problem zu lösen ist? Leider gibt es für den Bodenaufbau mit den Stahlträgern keine Alternative.
Besten Dank für jede Antwort, die hilft.
Michael Frammelsberger
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6187
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Inhomogener Bereich mit Stahlträger

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das kann man mit der DIN 6946 meiner Ansicht nach nicht korrekt berechnen. Die Berechnung nach DIN EN 6946 beschränkt sich auf übliche schichtförmige Bauteile. Die Beschränkung R''T zu R'T größer 1,5 ist ebenfalls ein Ausschlusskriterium, weil dann die Berechnung zu ungenau wird. Hier müsste man ein Wärmebrückenprogramm einsetzen und das als Wärmebrücke betrachten.
Frammelsberger
Beiträge: 2
Registriert: 11. August 2022, 18:52

Re: Inhomogener Bereich mit Stahlträger

#3 Beitrag von Frammelsberger »

Lieber Andreas Obermüller,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider hilft der Tip mit der Wärmebrücke nicht weiter, da es sich um einen Bauteilnachweis handelt.
Fritz
Beiträge: 347
Registriert: 21. Mai 2006, 16:21
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Re: Inhomogener Bereich mit Stahlträger

#4 Beitrag von Fritz »

für den öffentlich-rechtlichen Nachweis würde ich den Träger übermessen, da er flächenmäßig sicherlich untergeordnet ist.
Den Auftraggeber würde ich aber darauf hinweisen, dass an dieser Stelle eventl. der Mindestwämeschutz unterschritten wird und daher ein Nachweis des fRSI durch eine Wärmebrückenberechnung erstellt werden sollte.

Fritz
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