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50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis

Verfasst: 19. Juli 2022, 10:24
von Adem105
Förderfähige Wärmepumpen müssen gemäß BEG EM Nummer 5.3 f überwiegend (d. h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) für z.B. Raumheizung dienen. Gibt es dafür Nachweise?

Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis

Verfasst: 19. Juli 2022, 10:26
von Andreas Obermüller
Sie können den Anteil, den die Wärmepumpe an der Raumheizung hat, in der Berechnung ablesen, je nach Norm an verschiedenen Stellen. (Anlagenbewertung, Berechnung der Anlage)

Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis

Verfasst: 19. Juli 2022, 10:46
von Adem105
Ich finde das Formular: Anlagenbewertung nicht. Was meinen Sie damit? Ich rechne mit DIN V 18599.

Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis

Verfasst: 19. Juli 2022, 11:23
von Andreas Obermüller
Dann gibt es das nicht. Die Berechnung finden Sie unter "Berechnung Anlagentechnik", auch die Formulare "Diagramm Technik ..." sind hilfreich.