50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis
50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis
Förderfähige Wärmepumpen müssen gemäß BEG EM Nummer 5.3 f überwiegend (d. h. mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) für z.B. Raumheizung dienen. Gibt es dafür Nachweise?
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Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis
Sie können den Anteil, den die Wärmepumpe an der Raumheizung hat, in der Berechnung ablesen, je nach Norm an verschiedenen Stellen. (Anlagenbewertung, Berechnung der Anlage)
Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis
Ich finde das Formular: Anlagenbewertung nicht. Was meinen Sie damit? Ich rechne mit DIN V 18599.
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Re: 50 Prozent der erzeugten Wärme: Nachweis
Dann gibt es das nicht. Die Berechnung finden Sie unter "Berechnung Anlagentechnik", auch die Formulare "Diagramm Technik ..." sind hilfreich.