Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
Antworten
Nachricht
Autor
RoNo
Beiträge: 6
Registriert: 16. Mai 2022, 11:40

Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

#1 Beitrag von RoNo »

Halle Herr Obermüller,

sofern ich einen iSFP erstelle, ist das Ziel ja eine Erreichung einer EH-Stufe über Einzelmassnahmen. Ich erstelle den iSFP immer über EM und nicht in einem Schritt. Nun darf ich ja gemäss der Bekanntmachung der Regeln für die Datenaufnahme im Wohngebäudebestand Kellerabgänge zu unbeheizten Kellerräumen übermessen. Nun zu meiner Frage:
Nach Liste der technischen FAQ der KFW für Effizienzhäuser darf ich diese Vereinfachung bei dem Nachweis von Effizienzhäusern beim Kellerabgang nicht machen. Stimmt diese Annahme? Eigentlich weise ich ja EM nach und zum Schluss ergibt sich dann eine EH-Stufe. Darf ich in diesem Fall trotzdem übermessen?
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6187
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Meiner Ansicht nach darf man den Kellerabgang nicht übermessen, da das Ziel des iSFP (immer) ein EH ist und damit die Regeln der KfW für ein EH gelten.
RoNo
Beiträge: 6
Registriert: 16. Mai 2022, 11:40

Re: Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

#3 Beitrag von RoNo »

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Antworten