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Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

Verfasst: 9. Juni 2022, 12:35
von RoNo
Halle Herr Obermüller,

sofern ich einen iSFP erstelle, ist das Ziel ja eine Erreichung einer EH-Stufe über Einzelmassnahmen. Ich erstelle den iSFP immer über EM und nicht in einem Schritt. Nun darf ich ja gemäss der Bekanntmachung der Regeln für die Datenaufnahme im Wohngebäudebestand Kellerabgänge zu unbeheizten Kellerräumen übermessen. Nun zu meiner Frage:
Nach Liste der technischen FAQ der KFW für Effizienzhäuser darf ich diese Vereinfachung bei dem Nachweis von Effizienzhäusern beim Kellerabgang nicht machen. Stimmt diese Annahme? Eigentlich weise ich ja EM nach und zum Schluss ergibt sich dann eine EH-Stufe. Darf ich in diesem Fall trotzdem übermessen?

Re: Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

Verfasst: 9. Juni 2022, 14:23
von Andreas Obermüller
Meiner Ansicht nach darf man den Kellerabgang nicht übermessen, da das Ziel des iSFP (immer) ein EH ist und damit die Regeln der KfW für ein EH gelten.

Re: Regeln zur Datenaufnahme im WOhngebäudebestand

Verfasst: 9. Juni 2022, 16:08
von RoNo
Danke für die schnelle Rückmeldung.