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Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 08:48
von Dietmar
Hallo,
wie werden Leerstandsflächen im NWG, welche entkernt sind zoniert bzw. beplant sind aber noch nicht umgebaut im Bedarfsausweis berücksichtigt? Im Neubau wird der EAW ja erst nach Fertigstellung erstellt.
Vieln Dank für hilfreiche Antworten!

Re: Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 09:05
von Andreas Obermüller
Wenn das umzubauende NWG insgesamt im Sinne des GEG §50 (2) berechnet wird, würde ich sagen, dass (analog zum Neubau) der fertiggestellte Zustand des Umbaus im EAW abgebildet werden muss. Dies ist dann ja auh der GEG-Nachweis.

Re: Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 09:33
von Dietmar
Hallo,
eine Ergänzung noch: die Gebäudehülle bleibt unverändert. Im EAW wird dann der Ist-Zustand abgeblildet, oder der planerich feststehende Sollzustand? Bei einzelnen Teilflächen ist ja oftmals nicht bekannt, wer als Mieter in die noch vorhandenen leerstandsflächen einzieht.

Re: Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 09:39
von Andreas Obermüller
Wenn es gar keine Bautätigkeit gibt, ist das meiner Ansicht nach dann "egal", denn der Energieausweis bildet ja einfach einen (beliebigen) Zeitpunkt des Gebäudes ab. Man muss das einfach festlegen. Man kann zum Beispiel die bisherige Nutzung verwenden.

Re: Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 09:48
von Dietmar
Hallo,
letzte Frage noch dazu. Was ist mit den aktuell im Ausbau/Umbau betreffenden feststehenden beplanten Mietflächen? Planung oder "Bautenstand", was wäre sinnvoll bzw.noch zulässig im EAW?

Re: Zonierung NWG Energiebedarfsausweis

Verfasst: 9. Mai 2022, 09:56
von Andreas Obermüller
Meiner Ansicht nach wäre beides zulässig. (Ist meine private Meinung dazu, natürlich...)