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Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 14. März 2022, 09:55
von Sascha
Guten Morgen,

wie kann man im EP eingeben, dass eine beheizte Zone (Erweiterung) über den Luftverbund beheizt wird?
-> keine Heizflächen in der Erweiterung. Angrenzender Raum deckt die Heizlast.
Ich hätte im Bereich "Übergabe" vielleicht eine Auswahl "Luftverbund" erwartet.

Danke und schönen Tag

Re: Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 15. März 2022, 09:02
von Andreas Obermüller
Welche Norm verwenden Sie für die Berechnung?
In der DIN 4701-10 muss man keine Übergabe eingeben.
In der DIN 18599 können SIe hikfsweise die Übergabe "Wärmepumpe Außenluft-Luft" verwenden, diese ist energetisch "neutral" (keine Verluste).

Re: Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 15. März 2022, 09:53
von Sascha
Ich habe die Berechnung nach 18599 verwendet.
Der Bestand hat eine Gasbrennwertheizung mit Fußbodenheizung als Übergabe.
Die Erweiterung würde hierdurch mitgeheizt, ohne selbst Heizflächen zu haben.
Ich denke, dass ich in die Erweiterung auch einfach eine Fußbodenheizung eingebe,
sonst wird der Erweiterung ja Energieverbrauch angelastet, die sie aber tatsächlich ja hat.

Re: Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 15. März 2022, 10:04
von Andreas Obermüller
Wie gesagt:
In der DIN 18599 können SIe hikfsweise die Übergabe "Wärmepumpe Außenluft-Luft" verwenden, diese ist energetisch "neutral" (keine Verluste).

Re: Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 15. März 2022, 14:05
von Fritz
Wenn in dem Anbau keine Heizflächen vorhanden sind, muss dann überhaupt ein Nachweis geführt werden?
Wenn ja, dann sind nach §51 doch nur die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten nachzuweisen.

Re: Beheizung über Luftverbund

Verfasst: 15. März 2022, 15:10
von Andreas Obermüller
Entscheidend für die Nachweispflicht ist meiner Meinung nach die geplante Innentemperatur bzw. Nutzung.
Bei einem Anbau ohne eigene Heizung ist der Nachweis nach GEG nur mit Bauteilverfahren zu führen. (Der Energieplaner macht das auch, wenn der Haken "Anbau/Erweiterung..." eingeschaltet ist...)
Oft soll aber noch ein BEG-Nachweis geführt werden...