Primärfaktor aus dem Sondernachweis KFW

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
Antworten
Nachricht
Autor
Dettki
Beiträge: 199
Registriert: 2. November 2007, 10:59
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Primärfaktor aus dem Sondernachweis KFW

#1 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
für den Sondernachweis KFW 55 habe den Primärfaktor aus dem Sondernachweis genommen der etwa 15% höher liegt und außerdem ist mir nicht klar warum im sondernachweis die Verschärfung ab dem 1.6.16 keine Relevanz hat. Ist das richtig.
Sind das zwei verschiede Berechnungen? Was muss ich eintragen.
MfG Dettki
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6187
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Primärfaktor aus dem Sondernachweis KFW

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich weiß jetzt nicht, was Sie mit "Primärfaktor" meinen....?
Die KfW führt ALLE Nachweise immer mit dem unveränderten Wert (100%) des Referenzgebäudes.
Das Programm macht eigentlich alles automatisch korrekt, wenn die "Einstellungen" und der "Sondernachweis" richtig ausgewählt sind, auch die Datenübergabe an die KfW.
Dettki
Beiträge: 199
Registriert: 2. November 2007, 10:59
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Primärfaktor aus dem Sondernachweis KFW

#3 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
wenn ich den Programmmodus auf den KFW BEG Sondernachweis umschalte, erhöht sich der (zulässiger Primärenergiebedarf (Neubau) zul. QP gemäß GEG 2020) erheblich. In meinem Fall von 52,6 auf 70,5 KWh/m²a.
Die alten Einstellungen bei den Grundlandlagen KFW Effizienz Haus 50 sind sicherlich nur für die alten Projekte, jetzt muss ich sicherlich immer BEG Effizienz Haus, meiner Meinung nach.
Mit den Daten KFW Export muss ich mir noch mal anschauen.
MfG Dettki
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6187
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Primärfaktor aus dem Sondernachweis KFW

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn Sie den KfW-Modus einschalten, dann wird die 25% Verschärfung des Referenzgebäudes für den EnEV/GEG-Nachweis, die seit 2016 gilt, beim Referenzgebäude nicht mehr angesetzt, weil die KfW alle Nachweise auf den 100%-Wert des Referenzgebäudes bezieht. Das war aber "immer" schon so, da hat sich nichts geändert. (70,5 * 0,75 = 52,8)
Antworten