KfW-Antragstellung BEG WG Neubau - CO2-Ausweis
Verfasst: 16. August 2021, 12:05
Sehr geehrter Herr Obermüller,
für ein KfW-Effizienzhaus (Neubau) möchte ich den KfW-Antrag stellen. Bei der KfW (Technische Mindestanforderungen für 261, 461) bin ich nicht fündig geworden, was den Ausweis der CO2-Einsparungen gegenüber Referenzgebäude für den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf betrifft.
Folgende Daten sind anzugeben:
Berechnete absolute Einsparung des Jahres-Primärenergiebedarfs (bzw. des Jahres-Endenergiebedarfs) als Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude nach GEG Anlage 1 und dem Wert für das Effizienzhaus sowie berechnete absolute Einsparung der Gesamtmasse der CO2-äquivalenten Emissionen als Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude nach GEG Anlage 1 und dem Wert für das Effizienzhaus. Die Treibhausgas-Reduktion ist nach den Vorgaben des GEG Anlage 9 „Umrechnung in Treibhausgasemissionen“ GEG zu berechnen.
Werden im Rahmen der Berechnungen des BKI Energieplaners diese Werte ermittelt und wo kann ich diese finden.
Der Link (Export zum Onlineformular der KfW) funktioniert bei mir nur, um auf das Partnerportal der KfW zu gelangen; Werte werden nicht übertragen.)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Birgitt Strittmatter
für ein KfW-Effizienzhaus (Neubau) möchte ich den KfW-Antrag stellen. Bei der KfW (Technische Mindestanforderungen für 261, 461) bin ich nicht fündig geworden, was den Ausweis der CO2-Einsparungen gegenüber Referenzgebäude für den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf betrifft.
Folgende Daten sind anzugeben:
Berechnete absolute Einsparung des Jahres-Primärenergiebedarfs (bzw. des Jahres-Endenergiebedarfs) als Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude nach GEG Anlage 1 und dem Wert für das Effizienzhaus sowie berechnete absolute Einsparung der Gesamtmasse der CO2-äquivalenten Emissionen als Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude nach GEG Anlage 1 und dem Wert für das Effizienzhaus. Die Treibhausgas-Reduktion ist nach den Vorgaben des GEG Anlage 9 „Umrechnung in Treibhausgasemissionen“ GEG zu berechnen.
Werden im Rahmen der Berechnungen des BKI Energieplaners diese Werte ermittelt und wo kann ich diese finden.
Der Link (Export zum Onlineformular der KfW) funktioniert bei mir nur, um auf das Partnerportal der KfW zu gelangen; Werte werden nicht übertragen.)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Birgitt Strittmatter