Sehr geehrter Herr Obermüller,
für die Erweiterung bestehender Gebäude (Dachgeschosse/ Bombenschäden wieder herstellen) benötige ich nur noch Ht` 120 % wenn ich bilanziere
die Heizung spielt keine Rolle mehr.
Aber was ist mit den erneuerbaren Energien. (Wärmepumpe/Solar...) oder kann ich einfach nur eine Gastherme einbauen (was ich eigentlich nicht möchte)
MfG Dettki
Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude §51
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Re: Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude §51
Erneuerbare Energien sind nur bei neu zu errichtenden Gebäuden nachzuweisen. Anbauten/Erweiterungen fallen nicht darunter.
Die "neue" Heizung darf den energetischen Standard des gesamten Gebäudes aber ggf. nicht verschlechtern. (GEG §57)
Die "neue" Heizung darf den energetischen Standard des gesamten Gebäudes aber ggf. nicht verschlechtern. (GEG §57)