Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude §51

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Dettki
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Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude §51

#1 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
für die Erweiterung bestehender Gebäude (Dachgeschosse/ Bombenschäden wieder herstellen) benötige ich nur noch Ht` 120 % wenn ich bilanziere
die Heizung spielt keine Rolle mehr.
Aber was ist mit den erneuerbaren Energien. (Wärmepumpe/Solar...) oder kann ich einfach nur eine Gastherme einbauen (was ich eigentlich nicht möchte)
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: Ausbau oder Erweiterung bestehender Gebäude §51

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Erneuerbare Energien sind nur bei neu zu errichtenden Gebäuden nachzuweisen. Anbauten/Erweiterungen fallen nicht darunter.
Die "neue" Heizung darf den energetischen Standard des gesamten Gebäudes aber ggf. nicht verschlechtern. (GEG §57)
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