Hallo zusammen,
in GEG § 20 (6) heißt es
(6) Werden in den Berechnungen nach den Absätzen 1 und 2 Wärmedurchgangskoeffizienten berechnet, sind folgende Berechnungsverfahren anzuwenden:
1. DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 für die Berechnung der an Erdreich grenzenden Bauteile,
2. DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 für die Berechnung opaker Bauteile und
3. DIN 4108-4: 2017-03 für die Berechnung transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden.
Wenn ich jetzt ein Projekt mit Berechnung nach 4108 starte, wie steige ich dann auf 18599 für die erdberührten Bauteile um?
GEG § 20 : 18599 oder 4801
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GEG § 20 : 18599 oder 4801
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Und wir stecken den Kopf in den Sand
um nach Öl zu buddeln..
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Re: GEG § 20 : 18599 oder 4801
Im genannten Abschnitt der DIN 18599 wird wieder auf die DIN EN ISO 6946 verwiesen und darüber hinaus werden die Wärmeübergangswiderstände erdberührter Bauteile festgelegt. Im Grunde ist das überflüssig, da die selben Wärmeübergänge auch in der DIN EN ISO 6946 festgelegt sind. Der BKI Energieplaner verwendet diese Wärmeübergangswiderstände.