55 Erneuerbare Energien (EE)

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Dettki
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55 Erneuerbare Energien (EE)

#1 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller
kann ich ein KFW 55 Erneuerbare Energien (EE) eingeben und berechnen lassen.
Welchen unterschied (Erneuerbare Energien %) gibt es zum KFW 55.
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Nachweis EE des BEG kann im Moment nicht automatisch geführt werden. Wir arbeiten daran und geben das in den nächsten Wochen frei. Die Unterschiede zum GEG/KfW55 sind groß...
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#3 Beitrag von Dettki »

Können sie denn bereits sagen wie die Wert sind /

max. Prozentwert des zul. Primärenergiebedarfes zul. QP gemäß GEG 2020: 55 %
zulässiger Primärenergiebedarf (Neubau) zul. QP gemäß GEG 2020: 239,2 kWh/(m²a)
Höchstwert des Primärenergiebedarfes QP:0,55 * 239,2 = 131,6 kWh/(m²a)
vorhandener Wert des Primärenergiebedarfes QP: 99,1 kWh/(m²a)
-> eingehalten (Unterschreitung um 24,7%)
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der EE-Nachweis erfordert 55% Deckung durch Erneuerbare Enegien, wobei die Berechnung deutlich von der Berechnung im GEG abweicht. Sie können die Zahlen sicher aus den Ergebnissen heraussuchen. (Bis auf eine PV, das erfordert eine interne gesonderte Berechnung...) Ich würde dazu das Merkblatt der KfW zum EE-NAchweis heranziehen.
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#5 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
aus der Veröffendlicheung der Dena
Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)
Stand 07.06.2021
• Bei der Effizienzhaus-/-gebäudeberechnung nach DIN V 18599:

𝑄h,outg,anrechenbar = 𝑄h,outg * (1 – 1/𝑆𝑃Fgen,t,a)

Dabei sind:
𝑄h,outg,anrechenbar anrechenbare Erzeugernutzwärmeabgabe 𝑆𝑃Fgen,t,a Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
𝑄h,outg Erzeugernutzwärmeabgabe

Erneuerbarer Strom (PV)
Davon abweichend sind in Nichtwohngebäuden Strommengen aus erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung (z. B. mittels Stromdirektheizung, Wärmepumpe, elektrisch betriebenes Kühlgerät) als Deckungsanteil in der EE-Klasse anrechenbar.

Somit kann ich keine Abweichnung von jetzigen berechnung erkennen
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Bei PV darf nur der Wärmeenergiebedarf, der mit Strom gedeckt wird (Direktheizung, Wärmepumpen), mit dem PV-Strom verrechnet werden. (keine Hilfsenergie, keine Kühlung!) Das erfordert ein paar Änderungen bei der Berechnung.

Auch die Anrechung bei den Wärmepumpen ist anders als im GEG, hier wird nur der Strombedarf verglichen, nicht die Umweltenergie.
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#7 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
bei Nichtwohngebäuden kann auch die Kühler mit angenommen werden und ich denke nicht nur die Direktheizung, sondern der Strom für den Verdichter kann mit angerechnet werden.
(Warum ist es In Deutschland im so Kompliziert)
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#8 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, bei Nichtwohngebäuden kann der Strombedarf für Kühlung in der PV-Anrechnung mitgenommen werden.
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#9 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
aus der Veröffentlichung der Dena
Bilanzierungsvorschriften zur EE-Klasse (BEG WG/ BEG NWG)
Stand 07.06.2021
• Bei der Effizienzhaus-/-Gebäude Berechnung nach DIN V 18599:

Der nach den Vorgaben des GEG berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien gedeckt werden. Die dabei zulässigen Erfüllungsoptionen sind gegenüber dem Abschnitt 4 GEG eingeschränkt.
Es können folgende Arten der Wärmeerzeugung genutzt werden (verkürzte Darstellung):
Strom aus erneuerbaren Energien
Geothermie, Umweltwärme oder Abwärme jeweils mittels Wärmepumpe
bei Nichtwohngebäuden: Kälte aus erneuerbaren Energien
Nach der Definition des GEG in §3 Absatz 1 Nr. 31 werden bei der Ermittlung des „Wärme- und Kälteenergiebedarfs“ ausschließlich Wärme- und Kältebedarfe für Heizung, Trinkwarmwasser und Kühlung berücksichtigt. Strombedarfe für z. B. Hilfsenergie, Lüftung und Beleuchtung bleiben unberücksichtigt. Bei der Bilanzierung von ungekühlten Wohngebäuden nach DIN V 4108 6/ DIN V 4701-10 wird ausschließlich der Wärmeenergiebedarf für Heizung und Trinkwarmwasser zum Nachweis der EE-Klasse angesetzt.
Zur Ermittlung der anrechenbaren Strommenge ist bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nach den Regelungen des § 23 Absatz 4 GEG der monatliche Stromertrag aus erneuerbaren Energien dem tatsächlichen Strombedarf des Gebäudes für Wärme- und Kälteenergie gegenüberzustellen. Monatliche Stromerträge, die den jeweiligen monatlichen Strombedarf übersteigen, dürfen nicht angerechnet werden.
Bei der Nutzung von Wärmepumpen darf nur diejenige Wärmemenge (Erzeugernutzwärmeabgabe) als erneuerbare Wärme im Nachweis der EE-Klasse angerechnet werden die der erneuerbaren Wärmequelle (Erdreich, Wasser, Außenluft) zuzuordnen ist
Der Strom kann vollständig für die Wärmepumpe und Kühlung verwertet werden 13% erneuerbare Energie, außerdem ensteht aus der Umweltwärme bereits 54 % erneuerbare Energie.
Vieleicht sind in der Berechnung bereits noch Hilfsenergien enthalten, aber ich müsste über die 55 % kommen. Ich wüste auch nicht wie ich die Werden im Programm ändern könnte.
Somit kann ich keine Abweichung von jetziger Berechnung erkennen
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#10 Beitrag von Andreas Obermüller »

Sie müssen die weiteren Abschnitte beachten. Unter 3. Strom aus erneuerbaren Energien gibt es die Einschränkung, dass nur eine monatsweise Verrechnung zulässig ist (Abweichung vom GEG, nurmal ist die Berechnung nach §23 (3)) und dass nur der Strombedarf verrechnet werden kann, der sich aus dem Wärme- und Kälteenergiebedarf ergibt (keine Hilfsenergie; das ist auch eine Abweichung vom GEG, dort kann der gesamte Strombedarf bilanziert werden) Bei Wärmepumpen (Abschnitt 4.) gibt es auch eine andere Anrechnung, weil hier der Strombedarf der WP bei Qoutg abgezogenwerden muss. (auch abweichend vom GEG, hier wird das voll Qoutg angesetzt)
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#11 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
aus der Folie "Strom aus erneuerbaren Energien gemäß GEG 2020" kann ich sehr das der Strom in jeden Monat verbraucht wird, also der Bedarf ist jeden Monat wesentlich höher.
Das müsste also passen. Jedoch sollte die Hilfsenergie und die Beleuchtung aus der Berechnung herausgenommene werden und auch bei der Wärmepumpe: Endenergie Wärmepumpe durch Jahres COP. (so verstehe ich das Dena Skript).
Eine genaue Berechnung meinerseits erscheint mir da sehr schwierig und ich hoffe Sie haben da bald eine Lösung haben. Ich weiß nicht warum die KFW es so komplex (Kompliziert und fehleranfällig) machen will ???? Einfaches Denken erhöt die effektivität.
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#12 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wir sind dran und haben das in 2-3 Wochen fertig. Ich bin noch auf Zuarbeit des IBP angewiesen und wir hatten leider nicht genug Vorlauf, um das schneller umzusetzen.
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#13 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
ich habe bereits das neue Update einegspielt.
Sind in diesem Update auch die neuen BEG- Daten Enthalten?
Das wäre ganz toll.
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#14 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ja, sind enthalten. Wenn Sie einen EE-Nachweis führen wollen, ist bei den "Sondernachweisen" der Haken für den EE-Nachweis (neu) einzuschalten.
Dettki
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Re: 55 Erneuerbare Energien (EE)

#15 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
sehr gut.
Das gefällt mir gut.
MfG Dettki
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