gemischt genutzte Gebäude

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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auditiusavanti
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gemischt genutzte Gebäude

#1 Beitrag von auditiusavanti »

Hallo Energieberater,

hier habe ich ein Gebäude mit einem Wohnbereich und einem Gewerbebereich.
Das Gebäude hat insgesamt ca. 370 m2.
Wohnen hat 140 m2, Gewerbe kommt auf 170 m2.
Die beiden Bereiche sind nur durch einzelne Zwischenwände im Innenbereich getrennt.
Alles läuft unter einer Hausnummer.
Bei der Größe des Gebäudes 2 Energiepässe erstellen, klingt etwas merkwürdig.
Es gibt aber auch andere Argumente zum § 22 ENEV bzw. 106 GEG.
Dort wird die wohnähnliche Nutzung erwähnt z. Freiberufler.
Der Gewerbebereich besteht aus einem Laden mit Schaufenster, Lagerbereich und einer Werkstatt.
Das Gewerbe ist ein Versand und Beratung zu Küchen und Großküchengeräten.
Der Gewerbebereich wird wie ein Home-Office genutzt.
Die Besetzung des gesamten Gewerbebereiches wird von einer Person genutzt.
Im Laden ist eine Küche installiert, wohl für Vorführzwecke, und ein Büro.
Im Lager werden Küchengeräte und –Einrichtungen gelagert.
Die Werkstatt ist ein Argument zum Nichtwohngebäude. Mit < 20 m2 ein nicht wesentlicher Teil zur Gebäudefläche
und wird auch nur von der einen Person genutzt.
Die energetische Einrichtung des Gebäudes besteht aus normalen Heizkörpern Platten, Konvektoren.
Sie werden von einem Kessel versorgt.
Das Einzige, was überbleibt, die Beleuchtung im Laden, könnte etwas mehr sein als im Wohnbereich.
Das gilt auch für ein Büro für Freiberufler.
Eure Meinung zur Entscheidung
2 Energieausweise Nichtwohngebäude und Wohngebäude, oder
1 Energieausweis Wohngebäude

auditiusawanti
Andreas Obermüller
Administrator
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: gemischt genutzte Gebäude

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Für mich klingt das eher nach zwei EAWs, auch wenn es dann nur kleine Flächen sind. "Wohnähnliche Nutzung" meint eher Freiberufler (kleine Büros) oder kleine Hausarztpraxen, deren Nutzungsintensität ähnlich einer Wohnun gist. Aber natürlich kann man das auch anders vertreten.
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