Strom mit PV

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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wgdk
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Strom mit PV

#1 Beitrag von wgdk »

Hallo,

mir scheint es einen Unterschied zwischen EP19 und EP 20 zu geben.
Bisher ergab die Summe aus "Strom-Mix aus Tabelle Endenergie nach Energieträgern" und Ertrag EnEV den Gesamtstrombedarf.
Im EP20 wird scheinbar immer der Gesamtstrombedarf, ohne die Berücksichtigung des Eigenverbrauches ausgegeben.
Hat sich etwas geändert?
Was wird bei Summe Endenergie berücksichtigt (auch die PV-Einspeisung, also der gesamte PV-Ertrag?)

Vielen Dank

W. Gniewosz
Andreas Obermüller
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Re: Strom mit PV

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

In der EnEV hat sich nichts geändert zwischen Version 19 und 20.
Im GEG ist die PV-Anrechnung völlig anders als in der EnEV. Hier hat eine PV keine Auswirkungen auf die Endenergie, nur auf die Primärenergie. (siehe §23 GEG) Ausnahme ist die Stromdirektheizung, dort wird dann wieder wie in der EnEV bilanziert.
Ich finde die Regelung auch unsinnig, aber das wurde uns auch vom BBSR so bestätigt.
Christoph Rein
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Re: Strom mit PV

#3 Beitrag von Christoph Rein »

Hallo,
wie ist das mit GEG § 20 (4): hier steht, dass bei der Berechnung des Endenergiebedarfs Anteile nicht berücksichtigt werden dürfen, die durch solare Stahlungsenergie sowie Umweltwärme gedeckt werden. Ist damit evtl. gemeint, dass PV-Strom bei der Endenergie doch abgezogen werden darf?
Christoph Rein
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Andreas Obermüller
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Re: Strom mit PV

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Damit ist nach Auskunft BBSR nicht die PV gemeint sondern thermische Solaranlagen, wir haben das (weil es uns auch nicht klar war und der §23 reichlich schwammig formuliert ist) beim BBSR nachgefragt. Der §20 (4) ist notwendig, weil sonst man auf die Idee kommen könnte, regenerative Anteile weiterhin bei der Endenergie mitzurechnen.

Aber natürlich könnte man das auch so lesen, warten wir mal die offiziellen Auslegungen ab.
Christoph Rein
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Re: Strom mit PV

#5 Beitrag von Christoph Rein »

Danke. Generell habe ich gerade das Problem, dass anscheinend bei der Energieausweiserstellung nach EnEV keine PV-Erträge angerechnet werden (der Berichtsbaustein zeigt Null an) - sollte aber doch, oder? Und die tatsächliche Leistung pro m² Modul darf man offenbar nicht eintragen? Habe aber noch nicht ausführlich getestet bzw. nachgelesen, was dazu in der DIN 18599 steht (wobei deren Rechenmethode offenbar optional ist...). Bin bei Wohngebäude.
Christoph Rein
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Andreas Obermüller
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Re: Strom mit PV

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die DIN 18599-9 ist im GEG für die Berechnung der PV nicht anzuwenden, das Verfahren dort ist ganz anders.
In der EnEV sollten die PV-Erträge wie immer bei Qf und Qp angerechnet werden. Wenn das nicht so ist, prüfe ich gerne das betreffende Projekt, bitte mal zuschicken...
Christoph Rein
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Re: Strom mit PV

#7 Beitrag von Christoph Rein »

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Erstellung eines Energieausweises für ein bestehendes Wohnhaus, das modernisiert wurde und dabei eine PV-Anlage mit Eigenstromnutzung bekommen hat:
a) Warum wird bei sonst gleicher Eingabe im Berechnungsmodus "Energieausweis als öffentlich-rechtler Nachweis nach EnEV" (Reiter Einstellungen) im Formular "Strom aus erneuerbaren Energien" ein Ertrag angezeigt, im Modus "Energieausweis zwecks Verkauf..." aber an selber Stelle null Ertrag?
Da das Gebäude die EnEV+40% nicht einhält, gibt mir das Programm im ersten Fall gar keinen Ausweis aus, die Alternative fällt also weg.

b) In der Maske Grundlagen/"Strom aus erneuerbarer Energie" kann ich neben Modultyp und Einbausituation nur die Anzahl und die Größe der Modulfläche angeben (nicht aber die kWpeak der Anlage). Das Programm kommt dabei auf eine Peakleistung von 234 W/Modul, Das Datenblatt aber auf 350 Wp (nach STS) bzw. 263 (nach NMOT). Ist eigentlich irgendwo definiert, welche Prüfnorm für die EnEV/das GEG gilt - da scheint es ja große Unterschiede zu geben...!?
Vergleichsweise die Eingabe einer analogen PV-Anlage in Dämmwerk: hier kann ich wählen, ob ich die Leistung mittels "Abschätzen über die Fläche" oder direkt (kWpeak) eingeben möchte. Wenn ich dort die Flächen-Methode wähle, kommt fast der gleiche Ertrag wie im EP raus, wenn ich die tatsächlichen kWp (nach STS) eingebe, kommt 50 % ,mehr Ertrag raus.
Im EP müsste ich also entweder die m² oder die Modulanzahl fälschen, um auf den höheren rechnerischen Ertrag zu kommen. Oder geht hier Dämmwerk mal wieder "freiere Wege" als die Norm...?
Christoph Rein
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Christoph Rein
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Re: Strom mit PV

#8 Beitrag von Christoph Rein »

Hab zu beiden Fragen selber kurz nachgesehen (DIN 18599-9 ist ja gar nicht mal so lang...):
a) Gemäß Auslegungsfrage 11-8 DiBt kann PV-Strom auch bei der Änderung von bestehenden Gebäuden angerechnet werden. Warum der EP das aberim Fall einer EAW-Erstellung für ein modernisiertes Gebäude nicht erlaubt, nur weil die EnEV+40 % nicht eingehalten werden, das geht mir nicht so ganz ein. Falls das stimmt, dann vielleicht weil der Gesetzgeber verhindern will, dass ein Mietshaus im EAW gut dasteht, obwohl die Mieter von der PV-Anlage gar nichts haben...? Dann dürfte der Ertrag aber im EAW eigentlich nie angerechnet werden!

b) In Kapitel 5.3 der DIN 18599-9 wird die Formel (23) für die Berechnung des Ertrags genannt und in der Folge offen gelassen, wie man den nötigen Eingabewert für die kWpeak-Leistung der PV-Anlage ermitteln darf: Einfachste Methode: Herstellerangabe für die nach bei Normprüfbedingungen STC!) ermittelte Leistung. FALLS die nicht vorliegt, kann man vor Ort messen oder die Abschätzung über die Fläche (A x Kpk-Faktor aus dem Anhang B) vornehmen. Leider steht aber in der EnEV, dass ausschließlich der Anhang B und damit nur die Abschätzung über die Fläche zulässig ist. Da ist Dämmwerk wohl tatsächlich mal wieder liberaler, bzw. verlangt vom Ersteller relativ genauen Einblick...!
Christoph Rein
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Andreas Obermüller
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Re: Strom mit PV

#9 Beitrag von Andreas Obermüller »

Hallo,

a) Das kann ich im Moment nicht nachvollziehen. Auch wenn man eine Berechnung nach EnEV für "Verkauf" (ohne Bautätigkeit) durchführt, wird der PV-ertrag bei mir angerechnet. Ein Nachweis nach EnEV wird für diesen Fall ja nicht geführt, damit hat das daher nichts zu tun.

b) In der ENEV ist klar geregelt, dass man nur die Peakleistungskoeffizienten der DIN 18599 verwenden darf. Das hat nichts mit "liberal" zu tun, alles andere wäre schlicht falsch.
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