Erweitert GEG

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Dettki
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Erweitert GEG

#1 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,

ein bestehendes Gebäude wird um 200% Erweitert und die Heizung wird auch ausgetauscht.
Der Bauantrag ist vom 2.11.202, da kann ich doch noch nach EnEV rechnen.
Ab wann kann ich nach GEG rechnen?
Muss ich das Objekt als Neubau einstufen und benötige ich Erneuerbare Energien?


Mit freundlichen Grüßen

Dettki
Andreas Obermüller
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Re: Erweitert GEG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Formal gilt ab 01.11.2020 das GEG. Daher würde das GEG hier gelten. Sie können mit der Version 20 auch damit rechnen, aber es gibt noch keinen Energieausweis, da die Behörden noch nicht soweit sind. Das wird aber in wenigen Wochen fertig sein.

Ihre anderen Fragen kann ich leider auch nicht beantworten.
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