KfW-Effizienzhaus

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Christine
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KfW-Effizienzhaus

#1 Beitrag von Christine »

Hallo! Bin gerade etwas stutzig geworden: Beim Nachweis eines KfW-Effizienzhauses (Sanierung) darf der 40% bei Ht NICHT
angewendet werden, s.Punkt 1.04 FAQ bei der KfW - soweit klar.
Bei der Hilfe-Funktion des EP, "Effizienzhaus" steht aber, dass bei "Umbauten wird Ht mit 40% versehen, auch
für KfW-Nachweis!..." . Das widerspricht sich doch, oder verstehe ich da was falsch? Der EP gibt übrigens den "grünen Balken" aber
nur ohne die 40%, also so wie es m.E. sein sollte. :-)
Andreas Obermüller
Administrator
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: KfW-Effizienzhaus

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das Programm macht automatisch alles richtig. Trotzdem muss das Programm wissen, ob es ein Neubau oder ein Umbau ist, das wird hier bei den Einstellungen festgelegt. Im KfW-Nachweis werden dann natürlich die 40% nicht angesetzt. Im Fomular "Sondernachweise" kann man das dann auch klar nachvollziehen.
soap_guddat
Beiträge: 9
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Re: KfW-Effizienzhaus

#3 Beitrag von soap_guddat »

Hallo Herr Obermüller,

ich hätte noch zwei Nachfolgefrage zu Ihren Ausführungen.
"Das Programm macht automatisch alles richtig. Trotzdem muss das Programm wissen, ob es ein Neubau oder ein Umbau ist"
Ich verwende aktuell die Version 20.

A| EnEV-Nachweis innerhalb kFW-Effizienzhaus-Nachweis Sanierung
Ich bearbeite gerade eine Sanierung mit kritischem Natursteinkeller, der in die beheizte Hülle einbezogen werden soll.
Wenn ich Ihrem Ratschlag nach unter "Einstellungen/Nachweis" den Eintrag "das bestehende Gebäude wird Umgebaut/Saniert... 40%.." umschalte bekomme ich in meiner aktuellen Variante beim Sondernachweis:
- "nein" = "EnEV-Nachweis nicht eingehalten"
- "ja" = "EnEV Nachweis eingehalten", als ob hier für die EnEV-Prüfung des KfW-Nachweis der 40% Abzug angerechnet wird. Gilt für EnEV 2014/16 und GEG.
Ich dachte hier wird für die KfW auch der EnEV-Nachweis ohne 40%-Abzug verlangt. So steht es, dachte ich, auch in den FAQ der KfW. Oder beziehen sich die 40% nur auf den Teil des KfW-Nachweis?

B| welche Berechnungsvorschrift für Sanierung (vor/nach 1.11.20)
Wo wir gerade dabei sind: es ist teils vorteilhaft (Primärenergie, Wärmepumpe), die neueren Rechenvorschriften wie EnEV 2016 oder eben GEG zu verwenden. Formell soll es für Sanierung keine Unterschiede geben, im Resultat beim Energieplaner schon. Kann ich mir eigentlich die Rechenvorschrift aussuchen oder muß ich, z.B. bei Sanierung mit Bauantrag (Dachausbau) ab dem 1.11. immer die aktuelle, also GEG-Rechenvorschrift auswählen?

Vielen Dank!


Herzliche Grüße,
Hannes Guddat
soap_guddat
Beiträge: 9
Registriert: 2. Dezember 2010, 16:07

Re: KfW-Effizienzhaus

#4 Beitrag von soap_guddat »

wer lesen kann, ich ziehe Frage A zurück und danke für den Hinweis:

KfW-FAQ 1.05 "Anlage 1 Tabelle 2 EnEV, absoluter Höchstwert (H’T)":
"Neben der Anforderung an die Einhaltung des Maximalwertes für den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H’T REF) desentsprechenden KfW-Effizienzhaus-Standards muss ein KfW-Effizienzhaus gleichzeitig die Anforderung der EnEV nach Anlage 1 Nummer 1.2 Satz 2 erfüllen. Somit darf auch der Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (H’T) nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV nicht überschritten werden.
Bei diesem Nachweis kann für bestehende Gebäude der 40-prozentige Zuschlag gemäß § 9 Absatz 1 der EnEV berücksichtigt werden.
"

Über eine Antwort auf Frage B würde ich mich dennoch nach Möglichkeit sehr freuen.
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6418
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: KfW-Effizienzhaus

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Sie können sich den Rechtsstand normal nicht aussuchen. Im GEG ist der Übergang genau geregelt. Bauantrag ab 01.11.2020 bedeutet, dass Sie das GEG anwenden müssen. Genaueres steht im GEG, das kann ich hier nicht alles ausführen...
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