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Wärmebrücke zu Bestandsgebäude

Verfasst: 31. Juli 2020, 14:51
von Stefan
Servus Zusammen,

da es kein Forum für Wärmebrücken gibt und ich dazu einen Rat brauche versuche ich es auf diesem Weg.
Ich mach grad den KfW-Nachweis für einen Neubau. Das Gebäude ist in einer Teilfläche an einen Bestandsbau angebaut. Diese Fläche rechne ich im EP (wie bei einer Doppelhaushälfte) als nicht vorhanden. Bei den Wärmebrücken bin ich mir unsicher. Ich hab jetzt mal eine WB (Schnitt Gebäudesockel zwischen Neubau und Bestand - siehe Anhang). Der Bestand ist tiefer. Wie seht ihr das mit den Randbedingungen? Im Prinzip soll ja zwischen den Gebäuden kein Wärmefluß sein, beide sind innen gleich beheizt. Wenn ich die Randbedingung auf der Bestandsseite als Innen setze, dann wird doch fälschlicherweise ein Wärmeabfluß von dort in die Summierung eingerechnet und der PSI-Wert erhöht. Die Wärme kommt aber doch nicht aus dem berechneten Gebäude, sondern aus dem Nachbarbau und sollte somit nicht in die Summierung eingehen.
Die Berechnung innen warm ergibt PSI=0,141 und bei innen adiabat 0,027.

Was meint Ihr dazu?

Re: Wärmebrücke zu Bestandsgebäude

Verfasst: 3. August 2020, 09:06
von Fritz
Auf der Seite des Bestandsgebäudes (beheizt) ist als Randbedingung " innen beheizt -Wärmestrom horizontal " anzusetzen, denn es gibt ja einen Wärmestrom in den Bereich der Wärmebrücke
aus dem Bestandsgebäude.
Ich verstehe jedoch nicht den Sinn der Dämmung an der Deckenstirnseite da diese an beheizt grenzt.
Da es sich um eine WB handelt die zwei getrennte Gebäude betrifft, ist es erlaubt sie auch nur zur Hälfte für jedes Gebäude anzusetzen.

Re: Wärmebrücke zu Bestandsgebäude

Verfasst: 14. August 2020, 17:17
von Stefan
Danke für die Antwort.
Dämmung an Deckenstirnseite: stimmt die brauch ich nicht, ist auch mittlerweile entfernt. War einfach aus dem (Standard-Sockel rüberkopiert)
Das Mitrechnen des Wärmestroms aus dem Nachbarhaus leuchtet mir noch nicht ein, denn ich berechne ja nur das neue Gebäude und somit sind doch nur die Wärmeströme vorn dort maßgeblich.