Liebe Kollegen,
für die Berechnung eines MFH habe ich bei der gesamten TGA auf die Standardwerte der DIN 18599 zurückgegriffen.
Jetzt hat der Kunde einen sog. Sachverständigen eingeschaltet, der mich auffordert u.a. die Leitungslängen im Nachweis an die reale Planung anzupassen.
Meine Frage dazu:
- Ist es überhaupt zulässig für den Energieausweis mit eigenen Daten zu rechnen?
- Besteht generell ein Anpassungsverlangen aus rechtlicher Sicht?
Grüße
MR
Anpassung der Leitungslängen im ENEV-Nachweis
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Re: Anpassung der Leitungslängen im ENEV-Nachweis
EIn "Anpassungsverlangen" besteht im Allgemeinen meines Wissens nicht, sicher nicht auf Grundlage der EnEV, es könnte sich höchstens daraus ergeben, dass man als Planer zu einer möglichst wirtschaftlichen Planung verpflichtet ist. Dann muss man aber auch alle anderen Standard-Parameter der DIN 18599 in Frage stellen. Das Problem ist die "Planungssicherheit". Wenn dann auf der Baustelle der Handwerker die Verteilerleitung anders verlegt oder ein anderes Gerät einbaut, stimm der Nachweis u. U. nicht mehr. Das kann mit Standardwerten generell nicht passieren.
Zulässig ist das Anpassen der (im BKI energieplaner grün beschrifteten) Standardwerte durch genauere Angaben jedenfalls schon. In der Praxis wird fast immer mit den Standardwerten gerechnet.
(Das ist keine rechtliche Beratung sondern meine persönliche, unverbindliche Meinung zu diesem Thema...)
Zulässig ist das Anpassen der (im BKI energieplaner grün beschrifteten) Standardwerte durch genauere Angaben jedenfalls schon. In der Praxis wird fast immer mit den Standardwerten gerechnet.
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